Klagepflicht

Falls Ihr Verhandlungspartner (Verkäufer, Lieferant etc.) seinen Versprechungen nicht nachkommt, zum Beispiel weil er nicht korrekt liefert, dürfen Sie ihn darauf ansprechen und die korrekte Erfüllung der gemachten Absprache fordern. Wenn nötig, können Sie den vertragsbrechenden Partner vor Gericht in Verantwortung rufen.
Die Klagepflicht; was beinhaltet diese?
Die Klageplicht beinhaltet, dass ein Gläubiger, der über das Problem bezüglich des Nachkommens weiß, seinen Schuldner über das Problem informieren muss. Der Schuldner muss die Gelegenheit erhalten, um Maßnahmen zu treffen, die das Problem bezüglich des Nachkommens beseitigen. Wenn der Gläubiger zu lange wartet, wird diese Möglichkeit eingeschränkt und der Schuldner unredlich benachteiligt.
Verjährungstermin
Es ist vielen Menschen bekannt, dass das Recht um eine Forderung einzustellen nach einiger Zeit verjährt. Auch wenn die Forderung bestehen bleibt (wenn der Schuldner ausversehen bezahlt, kann er das Geld nicht zurück fordern), kann der Gläubiger seine Forderung nicht mehr bei Gericht einfordern. Das Gesetz spricht dann von Verjährung. Das Gesetz kennt verschiedene Verjährungstermine, variierend von einigen Monaten bis zu 30 Jahren, abhängend von der Forderung, welche eingestellt wird. Im allgemeinen beträgt der Verjährungstermin einige Jahre, jedoch ist es sinnvoll, um die Länge hiervon überprüfen zu lassen und gut zu beobachten. Was jedoch viele Menschen nicht wissen ist, dass das Gesetz neben dem Verjährungstermin auch den oft kürzeren Klagetermin kennt. Dieser Klagetermin legt dem Gläubiger die Verpflichtung auf, um den Schuldner oder Verkäufer „innerhalb von ausreichender Zeit“ über die Probleme bezüglich des Nachkommens zu informieren.
Ausreichende Zeit
Was „innerhalb von ausreichender Zeit“ bedeutet, wird nicht durch das Gesetz erläutert. Nur bei Konsumentenkäufen (Kaufübereinkommen, die zwischen einem Käufer, welcher nicht in der Ausführung eines Berufes oder Betriebstätigkeit handelt und einem Verkäufer, der dies wohl tut), gibt das Gesetz eine Anweisung. Ein Konsument hat zeitig geklagt, wenn er dies innerhalb von zwei Monaten nach der Entdeckung des Problems getan hat.
Da das Gesetz den Begriff „innerhalb von ausreichender Zeit“ für andere Übereinkommen nicht ausfüllt, ist in der Rechtsprechung und Literatur über lange Zeit diskutiert worden, ob eine Klage auch nach dem Verstreichen von zwei (oder mehr) Monaten noch „innerhalb ausreichender Zeit“ gemeldet werden kann. Befürworter bejahten dies und fügten unter anderem hinzu, dass der Gesetzestext dies nicht ausschließt. Des Weiteren kann noch ein gesetzlicher Garantietermin laufen, der klärt, ob Sprache ist von einer Nonkonformität. Der Käufer eines neuen Autos darf zum Beispiel erwarten, dass das Auto die Eigenschaften besitzt, die für eine normale Benutzung notwendig sind. Falls ein Konstruktionsfehler im Motor aus der Fabrik vorliegt, wodurch das neue Auto auf 1000km einen Liter Öl verliert, kann eine Klage beim Verkäufer/Händler eingereicht werden. Denn ein so hoher Verbrauch darf bei normalem Gebrauch bei einem neuen Auto nicht auftreten.
Konsumentenschutz
Die Gegenpartei bei der Diskussion suchte Anschluss bei dem oft weiterreichendem Schutz von Konsumenten und argumentierte, dass es nicht logisch wäre, wenn der Klagetermin für Konsumenten länger wäre, als der für Nicht-Konsumenten. Über lange Zeit haben Richter die Argumente der Gegenpartei stärker gewertet. Seit einigen Jahren suchen Richter jedoch ebenfalls Anschluss bei den Argumenten der Befürworter. Oft wird hierbei nach den Rechtsfolgen verwiesen, die an ein Verstreichen des Klagetermins verbunden sind. Durch das Verstreichen des Termins verliert der Gläubiger nämlich alle Rechte bezüglich des betreffenden Problems, auch wenn es tatsächliche Probleme bezüglich des Nachkommens sind. Dies kann selbst dazu führen, dass der Gläubiger selbst für ein Produkt oder Dienst bezahlen muss, welches wegen der Probleme keinen Wert mehr hat.
In einem Versuch, um ein gerechte Lösung zu erreichen, untersuchen Richter in zunehmenden Maße ob und, wenn ja, in welchem Maße die Position des Schuldners durch das Verstreichen des Termins benachteiligt ist. Wenn der Verlauf der Zeit es dem Schuldner zum Beispiel schwierig macht, um (noch) eine Untersuchung nach den Problemen zu verrichten, wird der Richter schneller urteilen, dass die „ausreichende Zeit“ verstrichen ist.
Entdecken des Problems
Neben der Tatsache, dass das Gesetz nicht angibt, wie lange die „ausreichende Zeit“ andauert, nennt das Gesetz auch nicht genau, wann diese Periode beginnt. In den Augen des Gesetzes ist entscheidend, wann der Gläubiger das Problem „entdeckt hat, oder von ihm erwartet werden konnte, dass Problem zu entdecken“. Während der Moment des Entdeckens noch oft scharf ermittelt werden kann (auch wenn hierüber in vielen Fällen diskutiert wird), ist es besonders schwer, um (im Nachhinein) festzustellen, wann „von ihm erwartet werden konnte, dass Problem zu entdecken“. Dies wir immer von Fall zu Fall ermessen. Das Problem kann zum Beispiel auch eine Nonkonformität sein, die später als die früher genannten zwei Monate entdeckt wird.
Untersuchungspflicht
Aus der Formulierung „erwartet werden konnte, dass Problem zu entdecken“, kann abgeleitet werden, dass der Gläubiger unter Umständen eine Untersuchungspflicht hat. Hiervon kann zum Beispiel Sprache sein, wenn der Gläubiger vermutet, dass das gelieferte Produkt einen Schaden aufweist. Der Gläubiger kann sich dann nicht hinter dem Argument verstecken, dass er durch das Auslassen einer Untersuchung keine Deutlichkeit bezüglich des Schadens bekommen hat. Das Auslassen der Untersuchungspflicht wird dann Risiko des Gläubigers.
Und was passiert, wenn die Resultate der Untersuchung (zu) lange auf sich warten lassen? Es gibt inzwischen Rechtsprechung, in welcher geurteilt wurde, dass der Gläubiger den Schuldner dann über seine Vermutung bezüglich des Problems und der eingeleiteten Untersuchung informieren muss.
Und was wenn Sie Schuldner sind? Dann kann eine Berufung auf den Klagetermin anstrengende Diskussionen zuvorkommen.
Individuelle Absprachen bezüglich des Klagetermins
In diesem Artikel wurde die gesetzlichen Regelungen beschrieben, die gültig sind, wenn keine anderen absprachen gemacht wurden. Deshalb können Sie in Ihrem Vertrag oder ihren AGB festlegen, was in Ihren Augen ein angemessener Termin ist und wann dieser anfängt. Zusammengefasst, kann der Klagetermin eine gemeine Falle für Gläubiger sein. Es ist deshalb von großer Wichtigkeit um zeitig zu klagen!
Weitere Informationen
Möchten Sie mehr Informationen über die Klageplicht und den Klagetermin? Nehmen Sie dann mit einem unserer Anwälte Kontakt auf.