Vertragsstrafen

Eine Vertragsstrafe ist eine vertragliche Vereinbarung, die darauf hinausgeht, dass wenn sich eine bestimmte Situation ergibt, die eine Partei gegenüber der anderen Partei eine Buße (meistens eine Geldsumme) schuldet.

Aufgrund von Artikel 6:92, 2. Absatz, im niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch kann keine Erfüllung der Vertragsstrafe gefordert werden, wenn das Versäumnis dem Schuldner nicht entgegengehalten werden kann. Wenn z.B. ein Fall höherer Gewalt vorliegt. In einem solchen Fall ist es möglich, dass keine Vertragsstrafe geschuldet wird, auch wenn sich eben die Situation ergibt, wofür die Klausel eigens geschrieben worden ist. Auch über Situationen, die wohl als höhere Gewalt oder nicht als höhere Gewalt zu bezeichnen sind, lassen sich Vereinbarungen treffen. Auf diese Weise lässt sich eine Vertragsstrafe weiter verschärfen oder eben mildern.

Auch ist es wichtig, dass Artikel 6:94 im (niederländischen) Bürgerlichen Gesetzbuch besagt, dass das Gericht eine Vertragsstrafe ermäßigen kann, wenn der Grundsatz der Billigkeit dies offensichtlich erfordert.

Dass die Billigkeit offensichtlich erfordern muss, dass eine Vertragsstrafe ermäßigt wird, bedeutet, dass sich das Gericht zurückhaltend verhalten soll. Dieses darf nicht ohne weiteres seinem Ehrlichkeitsgefühl nachgehen, es muss eine Situation vorliegen, in der es wohl ganz weit geht, uneingeschränkt die Zahlung einer Geldstrafe zu fordern. Dies ist z.B. der Fall, wenn es sich um ein ganz hohes Bußgeld bei einer Tag Verspätung handelt. Ein solcher Fall liegt womöglich auch vor, wenn es ein Bußgeld betrifft, das von jemandem zu leisten ist, der es nicht berappen kann, oder wenn das Bußgeld angesichts der Kernleistung, die mit der betreffenden Vertragsstrafe zu sichern ist, unverhältnismäßig hoch ist.

Umgekehrt kann die Chance, ein Bußgeld mit Erfolg zu beanspruchen, vergrößert werden, indem die Absichten der Parteien ganz klar in einem Vertrag festgelegt werden. Weshalb wurde das Bußgeld vereinbart und wie ist dessen Höhe festgestellt worden?

Wenn - nachdem frühere Vereinbarungen nicht erfüllt worden sind - doch noch mal eine Zahlungsregelung getroffen wird, wobei dem Schuldner eine zusätzliche Frist eingeräumt wird, so hat der Kreditgeber ein erhöhtes Interesse daran, eine starke Sanktionsmöglichkeit zu haben. Ein hohes Bußgeld ist auch weniger schnell unakzeptabel, wenn eine zu späte Lieferung zur Folge haben würde, dass ein Fertigungsprozess zum Erliegen kommt oder wenn der Abnehmer deswegen unvermeidlich selbst zu spät ist, eine Verpflichtung gegenüber einem eigenen Kunden zu erfüllen, der deswegen einen Schaden erleidet. Erläuterungen darüber wieso man welche Vereinbarungen trifft, sind somit in einem Vertrag sehr empfehlenswert, sicherlich in Bezug auf eine Vertragsstrafe.