Haftungsausschlussklausel

Eine Haftungsausschlussklausel ist eine Bestimmung, mit der die Haftung einer Vertragspartei gegenüber der anderen vertragsunterzeichnenden Partei beschränkt wird. Ein gar nicht so abwegiges klassisches Beispiel für ein Standardthema bei Verträgen. Dennoch wird diesem Thema häufig kaum Aufmerksamkeit entgegengebracht.

Wieso sollte man eine Haftungsausschlussklausel in einen Vertrag aufnehmen oder eine solche akzeptieren? Ein Beispiel: Wenn ein Schraubenhersteller Schrauben an ein Unternehmen liefert, das Elektronikplatinen herstellt, die in ICT-Anlagen zum Einsatz kommen, die daraufhin in einem Flugzeug eingebaut werden, dann könnte theoretisch gesehen eine schwache Schraube zur Folge haben, dass ein Flugzeug abstürzt. Dies ist ein theoretisches Problem, bis zu dem Zeitpunkt, wo tatsächlich ein Flugzeug abstürzt. Wenn der Schraubenhersteller dann für sämtliche sich daraus ergebenden Schäden haftbar gestellt wird, kann er sofort die Insolvenz anmelden. Wenn man sich hingegen dafür versichern will, so ist eine solche Versicherung viel zu aufwendig und würden die Schrauben viel zu teuer werden. Eine klare Haftungsausschlussklausel ist die logische Lösung schlechthin.

Eine Haftungsausschlussklausel zielt darauf ab, das Risiko zwischen den Parteien von vornherein zu verteilen. Eine Haftungsausschlussklausel kann dann unter Umständen nicht zur Anwendung gebracht werden, wenn es – in Anbetracht der jeweiligen Umstände – nach den Grundsätzen der Billigkeit und Gerechtigkeit unakzeptabel sein würde, eine solche in Anspruch zu nehmen. Ein wunderschöner Satz, der aber viel Raum für Auslegungen lässt. Durch klare konkrete maßgeschneiderte Vereinbarungen lässt sich diese Ungewissheit beschränken, so dass man weniger von den unsicheren Erwägungen eines Gerichts in Abhängigkeit steht.

Wird eine Beschränkung oder ein Ausschluss der Haftung vereinbart, so empfiehlt es sich, zu vereinbaren, dass der andere sich gegen das betreffende Risiko versichern muss. Es wird dann weniger schnell unakzeptabel sein, dass die Haftungsausschlussklausel in Anspruch genommen wird. Die andere Vertragspartei hat dann ja eine Versicherung abgeschlossen, auf die sich zurückgreifen lässt, oder es kann ihm dann zum Vorwurf gemacht werden, deswegen nicht versichert zu sein.

Wenn der Vertrag darlegt, wieso das Risiko auf eine der beiden Parteien abgeschoben wird, z.B. weil es eine größere Partei betrifft, so bewirkt dies auch, dass eine Haftungsausschlussklausel leichter Bestand haben wird.

Fernerhin kann vereinbart werden, dass die Haftung im Falle, wo man doch haftet, auf einen Betrag beschränkt wird, der eine Haftpflichtversicherung in Bezug auf das betreffende Risiko ausschüttet. Weil deutlich ist, wieso eine so genaue Beschränkung vereinbart wird, sieht das darin enthaltene Zumutbarkeitskriterium vor, dass eine solche Klausel meistens standhalten wird. Auch kann vereinbart werden, dass die Haftung z.B. auf die Erwerbssumme beschränkt wird, die für das Produkt gezahlt wird.