Verbraucherschutzaufsichtsbehörde
Bei Vertragsabschlüssen mit Verbrauchern ist deren eigene Verantwortung häufig nicht der (einzige) Ausgangspunkt. Die vielen Verbraucherschutzprogramme haben das Denken bei der öffentlichen Hand geprägt. Ausgangspunkt des Gesetzes ist immer häufiger, dass Verbraucher gegen sich selbst und die Verkaufsunternehmen in Schutz zu nehmen sind.
Das Gesetz kennt eine aktive Auskunftspflicht beim Verkauf über Internet und Telefon sowie Vorschriften angesichts irreführender Werbung und Bedenkzeitregeln. Außerdem gibt es heutzutage außer einer Finanzmarktaufsichtsbehörde auch eine Verbraucherbehörde, die als Verbraucherschutzaufsichtsbehörde (Consumentenautoriteit) in Erscheinung tritt. Dieses Verwaltungsorgan kontrolliert, ob Unternehmen auf korrekte Weise Werbung betreiben und ob sie sorgfältig vorgehen, wenn Verkäufe an Verbraucher erfolgen. Die Verbraucherschutzaufsichtsbehörde (CA) versucht den Handelsverkehr ehrlich auszugestalten, indem Bußgelder bzw. Zwangsgelder auferlegt werden und gelegentlich sogar ganze Unternehmensaktivitäten untersagt werden.
Ein Mandant bekam Besuch von der Verbraucherschutzaufsichtsbehörde, die der Ansicht war, der Verkauf über Internet erfülle nicht sämtliche Regeln. Was ist zu einem solchen Moment erlaubt und wie soll man dagegen angehen? Was soll das Personal wissen? Womit ist zu rechnen? Was wird von der Verbraucherschutzaufsichtsbehörde kontrolliert?
Der Mandant hat sich sofort uneingeschränkt kooperativ gezeigt. Obwohl man in einem solchen Fall nicht dazu verpflichtet ist, Fragen zu beantworten, hat sich der Mandant dafür allerdings wohl entschieden. Indem offen und entspannt reagiert wurde, war die Spannung beim Personal und den Leuten der Verbraucherschutzaufsichtsbehörde recht schnell abgeebbt. Das Personal wurde schnellstens informiert und den Belegschaftsmitgliedern wurde gesagt, wie mit eventuellen Fragen zu verfahren sei.
Befugnisse der Verbraucherschutzaufsichtsbehörde
Aufgrund des allgemeinen Verwaltungsgesetzes kann die Verbraucherschutzaufsichtsbehörde Informationen verlangen sowie Einblick in Geschäftsunterlagen und darf davon Kopien erstellen. Jedermann ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist jegliche erforderliche Mitwirkung zu erteilen, die zumutbarerweise seitens der Aufsichtsbehörde verlangt werden kann, die sich auf ihre Befugnisse beruft. Mit Ausnahme einer Wohnung kann die Verbraucherschutzaufsichtsbehörde sämtliche Räume und Gebäude betreten, die sie für erforderlich hält, und es ist ihr auch erlaubt, Transportmittel zu untersuchen, eventuell mit Hilfe der Polizei. Es handelt sich somit um sehr umfassende Befugnisse.
Kontrolle der Regeln
Die Verbraucherschutzaufsichtsbehörde überprüft, ob Werbung irreführend ist und kontrolliert, ob die Regeln, die für den Verkauf über Call-Centers und Internet gelten, genauestens eingehalten werden. Dafür gibt es sehr umfassende und detaillierte Vorschriften. Es ist nicht so, dass man sie ohne weiteres erfüllt, wenn man versucht, auf eine korrekte Weise Geschäfte zu tätigen. Lassen Sie sich somit von einem Rechtsanwalt beraten, denn wenn die Verbraucherschutzaufsichtsbehörde vorbeispricht, muss man gleich mit gehörigen Bußgeldern und Maßnahmen rechnen. Die jeweils geltenden Regeln finden sich verstreut in verschiedenerlei Gesetzen. Unter anderem in den Gesetzen über den Fernabsatz und elektronische Verträge. So ist u.a. in sämtlichen Werbeäußerungen die Identität, die Geschäftsadresse und die IHK-Nummer zu erwähnen. Auch sind die Steuernummer und das Rücktrittsrecht innerhalb einer gesetzlich bestimmten Bedenkzeit zu melden. Bei jedem Verkauf sind fernerhin die Ablieferungskosten, die Zahlungsart, die Lieferung und Ausführung im Fernabsatz anzugeben.