Weiterführung des Unternehmens nach einer Insolvenz
Die Insolvenz gut vorbereiten
Insolvenz bedeutet für gewöhnlich das Ende eines Unternehmens, das in eine wirtschaftliche Notlage geraten ist. In manchen Fällen können Geschäftsaktivitäten noch durch eine kontrollierte Insolvenz gerettet werden. Wenn es dem Insolvenzverwalter gelingt, bei einer gut vorbereiteten Insolvenz die Fortführung der Firma zu ermöglichen, dann rettet er damit einen Teil der Arbeitsplätze und kann er die Forderungen der Gläubiger zumindest zum Teil ausbezahlen. Eine Weiterführung der Unternehmung hat nur dann Chancen, wenn rasch ein Käufer gefunden wird. Das drückt den Preis und bietet Chancen. Oft gelingt dies, wenn der alte Eigentümer nach einer Insolvenz selber die Firma weiterführen will oder wenn die Aktivität durch einen Branchenkollegen übernommen wird.
Kauf eines Insolvenzverwalters
Bei einer gut vorbereiteten Insolvenz ist die Chance, dass sich jemand die Firma ‚unter den Nagel reißt‘ kleiner. Bei einer Insolvenz werden Vorräte und Inventar manchmal separat voneinander verkauft, aber eine Fortführung der Firma wird meistens vorgezogen. Der Insolvenzverwalter wird erst versuchen, die Firma ganz oder zum Teil zu übertragen. Damit kann der höchste Preis für die Firma erzielt werden. Des Weiteren ist das Behalten des Personals und der Arbeitsplätze ein selbstständiges Ziel.
Fortsetzung der Firma nach der Insolvenz
Ist eine Fortsetzung der Unternehmung wünschenswert? Ist die Insolvenz oder der Beschluss, die Firma aufzulösen unvermeidlich, aber wird es gewünscht, dass die Unternehmensaktivität fortgesetzt wird, zum Beispiel weil die alte Firma durch einen teuren Mietvertrag geknebelt wird oder weil der Personalbestand zu groß ist?
Dann kann eine Weiterführung nach der Insolvenz
sinnvoll sein. Eine gut vorbereitete Insolvenz erleichtert den Neustart. Am stärksten ist ein Unternehmen, dass seine Insolvenz vorbereitet, wenn die Bedingungen noch gut sind. Wenn damit erst dann begonnen wird, wenn die Insolvenz droht, kann man immer noch vieles tun, um Schäden und Haftungsrisiken zu begrenzen, aber eine kontrollierte Insolvenz ist dann schon schwieriger zu realisieren.
Kontrollierter Neustart
Ein Insolvenzverwalter verkauft für gewöhnlich nur die Aktiva, das Eigentum der insolventen Rechtsperson. Wenn laufende Verträge nicht erfüllt werden können, werden diese oft mitverkauft. Der Unternehmer, der die Firma nach der Insolvenz weiterführt, ist nicht mehr an den Mietvertrag gebunden und braucht nur das Personal mitzunehmen, dass er beschäftigen kann. Für eine solche kontrollierte Insolvenz ist das Einverständnis des Insolvenzrichters nötig, der Insolvenzverwalter muss erklären können, warum er das Unternehmen zu den angegebenen Bedingungen verkauft. Ob der Ankauf einer insolventen Firma gelingt, hängt oft von der Schnelligkeit des Käufers ab, auch das kann bei Ankauf von Aktiva ein entscheidender Faktor sein, genau wie die Ansprüche von Dritten. Eine kontrollierte Insolvenz ist also einfacher, wenn wichtige Rechte bei einer Schwestergesellschaft oder bei einer Holding untergebracht sind.
Juristische und praktische Fallstricke
Banken fordern oft Pfändungsrechte, wenn eine Firma um das Überleben kämpft, und Lieferanten haben oft einen Eigentumsvorbehalt bezüglich eines Teils der Vorräte. Diese Fragen muss der Insolvenzverwalter beim Insolvenzverkauf klären. Was der Insolvenzverwalter nicht hat, kann er auch nicht verkaufen. Auch wenn der Kauf von einem Insolvenzverwalter relativ günstig ist, ist es ratsam, zu Gesprächen mit einem Insolvenzverwalter einen Anwalt mitzunehmen. Der Anwalt weiß, worauf Sie achten müssen bei Preisabsprachen und Liefervereinbarungen und bezüglich der Bedingungen. Damit können Sie beispielsweise Strafgelder bei zu später Bezahlung sparen.
Möchten Sie mehr über Weiterführung, Insolvenz oder drohende Insolvenz wissen? Wir beraten und begleiten regelmäßig Firmenbei der Weiterführung. Für genauere Informationen nehmen Sie Kontakt auf mit einem unserer Anwälte.