Rechtsschutzversicherung

Neue Entwicklungen auf dem Gebiet der freien Anwaltswahl

Wie funktioniert es?

Ungefähr die Hälfte der Privatpersonen und ein großer Teil der Unternehmen in den Niederlanden hat eine Rechtsschutzversicherung. Sie bezahlen einen bestimmten Betrag an Prämie jeden Monat. Wenn sie juristischen Beistand nötig haben, schalten Sie Ihre Rechtschutzversicherung ein. Traditionell war es so, dass die eigenen Juristen der Versicherung den Fall behandelt haben. Ausnahme war, dass wegen kollidierenden Interessen oder einem verpflichteten Anwaltsbeistand bei Gericht dies nicht mehr möglich war.

Selbst wählen

Vor einigen Jahren gingen Gerüchte um, dass die Versicherten nicht zufrieden waren mit der Behandlung durch ihren Rechtsbeistandsjurist oder, dass sie lieber ihren eigenen Anwalt wählen würden, da sie ihn persönlich kennen, er in der Nachbarschaft wohnt, spezialisierter ist
oder aus anderen Gründen.

Prozess gegen DAS

Ein Versicherungsnehmer hat einen Prozess begonnen gegen DAS Rechtsbeistand und forderte Vergütung der Kosten für den durch ihn gewählten Anwalt in einem Fall vor dem Amtsgericht. Dies ist ein Prozess in dem kein Rechtsbeistand durch einen Anwalt verpflichtet ist. DAS wollte dies selbst tun und darum weigerte DAS die Erstattung der Kosten. Nach Jahren des Prozesses entschied der europäische Gerichtshof, dass ein Versicherungsnehmer aufgrund des Gesetzes jederzeit selbst seinen Anwalt oder einen juristischen Dienstleistungsverrichter wählen darf, wenn es um einen gerichtlichen oder verwaltungstechnischen Fall geht. Dies ist nach Argumentation des Gerichtes die Essens der freien Anwaltswahl.

Maßnahmen

Dieses Resultat war ein Schock für die Rechtsbeistandsversicherung. Versicherung haben Maßnahmen getroffen, um diese Kosten bezahlbar zu halten. Sie haben das Kostenmaximum, also den Betrag über den sie die Anwaltskosten vergüten, drastisch gesenkt und stellen zudem noch einen eigenen Betrag in Rechnung. Doch hiermit hört es nicht auf.

Eingeschränkte Auslegung

Der Richtspruch des europäischen Gerichtshofes wird durch die Versicherungen sehr eingeschränkt ausgelegt. Ein gerichtlicher oder administrativer Prozess ist nur ein Prozess beim Richter und nicht bei einer anderen Instanz, nach der Argumentation der Versicherung. Zwei Versicherungsnehmer waren diesbezüglich einer anderen Auffassung. Der eine Versicherungsnehmer wollte Rechtsbeistand durch einen eigenen Anwalt in einem Prozess gegen das UWV und der andere Versicherungsnehmer wollte Rechtsbeistand in einem Beschwerdeprozess gegen das Centrum Indicatiestelling Zorg (CIZ).

Daraufhin folgende Prozesse

In beiden Fällen urteilte das europäische Gericht, dass auch hierbei das Recht auf eine freie Anwaltswahl uneingeschränkt gilt. Der Begriff administrativer Prozesse muss breit ausgelegt werden, da das Gesetz auf eine freie Anwaltswahl eine breite Rechtssicherheit für Bürger bieten
soll.

Zurecht Sorgen über Möglichkeit zu versichern?

DAS hat in einer Pressemitteilung angegeben, das es das Urteil des europäischen Gerichtshofes folgen wird, aber sie geben auch an, dass sie sich ernsthafte Sorgen über die Möglichkeit machen, auch in Zukunft Anwaltskosten zu versichern.

Seit des ersten Richtspruches aus 2013 über das Recht der freien

Anwaltswahl, merke ich in meiner Praxis das Rechtsbeistandsversicherungen sich wiederwillig zeigen, bei dem Einschalten eines Anwaltes. Es kommt häufiger vor, dass auf allen unterschiedlichen Arten probiert wird, die Sache von einem Anwalt weg zu halten, während das Recht auf die freie Anwaltswahl besteht. Ich habe sogar mit gemacht, dass eine Schlichtung getroffen wurde mit einem Versicherungsnehmer der seine Rechte nicht kannte. Er dachte, dass es ein guter Kompromiss gewesen ist, dass er nur einen Teil des Betrages zurückerstattet bekommen hat. In diesem Fall hatte er jedoch Recht auf die Vergütung der gesamten Kosten. In diesem Fall leider zu spät.

Ärger

Als die Sache doch aus eigenen Händen an einen Anwalt gegeben wird, dann wird dieser an administrative Regeln gebunden, die es ihm beinah unmöglich machen, die Sache gut zu behandeln, da er fast 50 % der Zeit mit der administrativen Last beschäftigt ist. Überweisung werden sehr spät bezahlt und werden inhaltlich bezüglich verschiedener Punkte bezweifelt, wodurch der Anwalt viel Zeit investieren muss um mit der Versicherung zu kommunizieren, statt die Sache inhaltlich zu behandeln. Die Versicherung meint hierdurch Kosten zu sparen, das Resultat ist jedoch nur Ärgernis bei allen Involvierten.

Meiner Meinung nach absolut unnötig. Der Versicherungsnehmer wird in seinem Recht auf die freie Anwaltswahl beschnitten und Versicherungen und Anwälte stehen gegeneinander und investieren viel Zeit und damit auch Geld in die vorausgehende Phase, ohne dass der Versicherte -um den es letztendlich geht- Hilfe bekommt.

Zusammenarbeit

Ich denke, dass Versicherungen und Anwälte im Prinzip sehr gut zusammen arbeiten können. Das einzige was eigentlich passieren muss, ist das gemeinsame Absprechen von Verträgen vor der Ausschreibung eines Falles und das Machen von guten Absprachen über die Abwicklung diesbezüglich (und die Verpflichtung nicht nur einseitig auflegen). Ich denke hier an einen festen Betrag, einem ermäßigten Stundenlohn, Absprachen verschiedener Punkte, Zusammenarbeit bezüglich verschiedener Dokumente etc. .Auf diese Weise kann die Rechtschutzversicherung die Kontrolle behalten und damit auch die Kosten überschaubar halten. Der Versicherungsnehmer kriegt die Hilfe worauf er Recht hat. Ich lade alle Rechtsschutzversicherungen in den Niederlanden ein, dies auszuprobieren.

Zum Schluss

Sind sie beschäftigt mit ihrem Rechtsbeistand und möchten Sie einen Anwalt einschalten? Möchten Sie wissen was ihre Rechte sind? Oder möchten Sie testen, ob der Standpunkt Ihrer Versicherung und deren Anwälten der richtige ist (denn auch das ist Ihr Recht)? Nehmen Sie dann freibleibenden Kontakt mit mr. Suzanne van Dijsseldonk von SMART  Advocaten auf.

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