Gegengutachten bei Brandschäden

In den vergangenen Jahre wurden meine Dienste regelmäßig von Menschen in Anspruch genommen, denen etwas sehr Schlimmes widerfahren war. Ihr Haus war abgebrannt. Es ist nur ein geringer Trost, dass beinahe jeder in den Niederlanden gegen Brandschäden versichert ist, womit dann zumindest der materielle Verlust kompensiert werden kann. Für die Menschen, die sich an uns wendeten, galt dies leider nicht. Nach dem großen Schreck des abgebrannten Hauses wurden sie mit einer Versicherung konfrontiert, die sich weigerte, den Schaden zu decken. Diese Personen sahen sich also enormen Schadenssummen gegenüber, Summen, die in die Hunderttausende gingen, Schulden also, die sie ihr ganzes Leben begleiten würden.

Gegengutachten

In allen Fällen hatte die Versicherung einen Gegengutachter eingeschaltet, der sich den Schaden genauer ansah. Der Gutachter kann in allen Fällen zu dem Schluss, dass die Versicherung aus verschiedenen Gründen nicht zur Deckung des Schadens verpflichtet sei. In zwei Fällen wurde den Geschädigten unterstellt, sie hätten ihr eigenes Wohnhaus in Brand gesetzt. Daneben wurden noch allerlei andere Beschuldigungen laut, zum Beispiel, es hätte eine Hanfplantage gegeben, die Beschädigten wären der Mitteilungspflicht nicht nachgekommen etc. In beiden Fällen haben wir unserem Mandanten empfohlen um unverzüglich einen Gegengutachter zu beauftragen. Diese Empfehlung erwies sich im Nachhinein als wertvoll, da die Schlussfolgerungen des Gegengutachters zusammen mit unseren Argumenten den Richter dazu veranlassten, die Versicherung zur Deckung des Schadens zu verurteilen. In diesem Artikel will ich hierauf näher eingehen, da es sich um eine Versicherungsangelegenheit mit großen Belangen handelt. Unserer Ansicht nach ist es immer ratsam, einen Gegengutachter zu beauftragen.

Die Versicherung wird so gut wie immer einen eigenen Gutachter beauftragen, vor allem, wenn es sich um einen umfangreichen Schaden handelt. In diesem Fall liegen allerdings gegensätzliche Belange vor. Der Gutachter wird von der Versicherung ernannt. Die Versicherung muss bei Feststellung der Deckung für den Schaden aufkommen. Dabei sind unterschiedliche Belange zumindest dem Schein nach mit einander verstrickt. Daher ist es wichtig, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, der ein Gutachten mit genügend Gegengewicht erstellen kann.

Die Kosten für das Gutachten

Ausgangspunkt der gesetzlichen Regelung ist, dass Kosten für ein Gutachten beziehungsweise die angemessenen Kosten die für die Feststellung des Schadens unerlässlich sind, zu Lasten der Versicherung gehen (selbst, wenn dieser Betrag die Summer der abgeschlossenen Versicherung übersteigt).Hinsichtlich des Verbraucherrechts darf der Versicherer in seiner Police von dieser gesetzlichen Regelung nicht abweichen, es sei denn, die neue Regelung ist zum Vorteil des Versicherungsnehmers. Es muss dabei aber um angemessene Kosten gehen. Ob die gemachten Kosten angemessen sind, hängt ab von den Umständen des Vorfalles und ist abhängig von der Höhe des Schadens, von den Fragen die beantwortet werden müssen, den unterschiedlichen Meinungen von Versicherung und Versicherungsnehmer etc.

Oft bieten die Policen ergänzende Regelungen hinsichtlich der Kosten für ein Gutachten. Wenn Sie mit einer solchen Situation konfrontiert werden, ist es ratsam, die Police sorgfältig zu lesen.

Nachdem der Gegengutachter beauftragt wurde, ist es wichtig, dass die richtigen Fragen gestellt werden. Dies ist abhängig vom Grund, aus dem der Versicherer sich weigert, den Schaden zu bezahlen. Diesen Grund muss die Versicherung immer schriftlich mitteilen, der Versicherer darf den Grund auch im Nachhinein nicht mehr ändern, da Sie als Versicherungsnehmer wissen müssen, woran Sie sind. Der Brief mit der Angabe des Grundes ist also

sehr wichtig. Mit Hilfe dieses Schreibens müssen dem Gegengutachter die richtigen Fragen gestellt werden. Hinsichtlich der Brandschutzversicherung ist es daher wichtig zu wissen, dass die Versicherung nicht zwingend verpflichtet ist zu beweisen, dass Sie den Brand verursacht haben, nachdem die Versicherung Sie der Brandstiftung beschuldigt hat. Für eine Versicherung reicht es aus, dass Hinweise auf Brandstiftung vorliegen und dass andere mögliche technische Ursachen ausgeschlossen werden können. Andere mögliche Ursachen für den Brand können sein: Brandstiftung durch Dritte oder technisches Versagen. Wenn die Versicherung also eine Schuldvermutung äußert die auf ein gezieltes Herbeiführen des Brandes durch Sie absieht, dann ist es wichtig, dass der Gegengutachter nach möglichen anderen Alternativen für das Entstehen des Brandes sucht. Es ist wichtig, dass Sie diese Vorgehensweise nachdrücklich erbitten.

Mitteilungspflicht

Der nächste Punkt, mit dem sich viele unserer Mandanten konfrontiert sehen, ist die Mitteilungspflicht. Wenn ein Gelände im Flächennutzungsplan einen anderen Nutzen bekommt oder wenn ein Gebäude temporär leer steht, dann muss dies der Versicherung mitgeteilt werden. Für den zweiwöchigen Frankreichurlaub brauchen Sie der Versicherung keinen Brief zu schicken, aber wenn ein eingreifender Umbau ansteht und Sie ziehen für einen bestimmten Zeitraum zu einem Familienmitglied, dann ist es wichtig, dass Sie dies mitteilen. Damit ändert sich nämlich das Risiko. Es ist erwiesen, dass in einem leerstehenden Haus schneller ein Brand gelegt wird. Des Weiteren können Arbeiten an technischen Installationen schneller für Kurzschluss und/ oder Brand sorgen. Bei solcherlei Änderungen am oder im Gebäude ist es wichtig, dass Sie das der Versicherung melden. Sollte in der Zwischenzeit ein Brand entstehen, dann können Sie wegen Übertretung der Policenbedingungen und wegen Verletzung der Mitteilungspflicht damit konfrontiert werden, dass die Versicherung die Schadensdeckung verweigert. Zweifeln Sie ob eine Nutzungsänderung vorliegt, dann können Sie dies immer mit Ihrem Versicherungsagenten besprechen. Auch dieser hat in dieser Frage gewisse Verantwortlichkeiten.

Zusammenfassung

Zusammengefasst ist es wichtig, dass Sie Ihrer Versicherung oder Ihrem Agenten während der Laufzeit Ihrer Brandschutzversicherung Änderungen, Umbauarbeiten am Gebäude, Änderungen der Nutzung oder Leerstand mitteilen. Sollten Sie mit einem Brandschaden konfrontiert werden, dann ist es – vor allem wenn die Versicherung mit einem Gutachter kommt- wichtig, so rasch wie möglich einen Gegengutachter zu beauftragen, der den Schaden sieht, Fotos davon macht, eine Prüfung durchführt und Sie berät.

Sollte der Versicherer die Deckung des Schadens definitiv abweisen, dann kann diese Prüfung von wesentlichem Belang sein. Wenn die Versicherung die Deckung des Schadens verweigert, dann können Sie Kontakt mit unserer Kanzlei aufnehmen, wir werden prüfen, auf welche Weise wir die Deckung des Schadens durch die Versicherung durchsetzen können.

Sie können uns auch bereits in einem früheren Stadium beauftragen. Wir haben oft mit Gegengutachtern zusammengearbeitet und können Sie an die richtigen Personen verweisen. Auch können wir Sie beraten, wenn es darum geht, der Versicherung die richtigen Fragen zu stellen und insgesamt bezüglich der Kommunikation mit der Versicherung im Vorfeld. Damit kann unter Umständen vermieden werden, dass die Versicherung einen definitiven Standpunkt einnimmt und dass ein langwieriges kostenintensives Verfahren unvermeidlich wird.

Haben Sie hierzu Fragen? Sehen Sie sich mit einer solchen Situation konfrontiert? Sowohl bei Brandschaden oder Schaden im Rahmen einer anderen Versicherung können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Klicken Sie hier um ein Fragment (niederländisch) aus einer Sendung von Meldpunt zu sehen, in welchem einer unserer Mandanten über den Brand an seinem Wohnhaus und die Abwicklung der Versicherungsangelegenheit erzählt.

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