Brandschaden

Sind Sie Opfer eines Brandes in Ihrer Wohnung oder Betriebsgebäude geworden? Diese Erfahrung lehrt, dass Versicherungen in diesem Fall per Definition unwillig sind, den Schaden zu erstatten. Wir begleiten Sie gerne bei dem Prozess der Erstattung und versorgen Sie mit Informationen, wie Sie in einer vergleichbaren Situation am besten handeln können.

Vermutungen

Nachdem Sie den Brand bei Ihrer Versicherung gemeldet haben, wird diese meistens einen eigenen Experten zu Ihnen schicken. Dieser Experte ist ausgebildet, um nach Hinweisen zu suchen die beweisen, dass Sie selbst für den Brand verantwortlich sind. Da der Hohe Rat 1982 in einem Rechtsspruch bestätigte, dass Versicherungen ohne Beweis liefern zu müssen, das Vermuten Ihrer Mitschuld am Brand aussprechen können, ist dies leider heute regelmäßig zur Praxis geworden.

Ein Beispiel

Bei der Untersuchungen der Brandstelle wird der Experte erst überprüfen, ob es sich um eine Entzündung gehandelt hat. Bezüglich dieser Untersuchung sollten Sie nicht zuviel erwarten. Eine Brandluft ist oft schon ausreichend. Viele Experten machen sich dann nicht mehr die Mühe um zu untersuchen, ob ein technischer Defekt die Ursache (wie zum Beispiel ein Kurzschluss in der elektrischen Verkabelung oder an einer Installation) gewesen sein könnte. Sobald das Vermuten ausgesprochen ist, dass der Brand durch ein Anstecken verursacht wurde, wird Sie der Experte dazu raten, bei der Polizei eine Anzeige bezüglich Brandstiftung zu machen.

Abweisung der Schadenauszahlung

Wenn Ihre Versicherung auch nur den geringsten Beweis gegen Sie gebrauchen kann, werden Sie nach einigen Wochen einen Brief bezüglich der Abweisung der Schadenauszahlung erhalten. Meistens wird Ihre Versicherung dann auch eine Anzeige bei der Polizei machen, dass das Vermuten besteht, dass Sie selbst bei der Brandstiftung eingebunden gewesen sind. Die Polizei beginnt eine Untersuchung des Vorwurfes meistens nur, wenn sie denkt, dass deutliche Beweismittel diesbezüglich vorliegen. Deshalb passiert es selten, dass zur strafrechtlichen Verfolgung übergegangen wird.

Als nächstes müssen Sie probieren, den Rapport der Untersuchung vom Experten bestätigen zu lassen. Viele Versicherungen sind jedoch nicht bereit Ihnen eine Kopie des Rapports zukommen zu lassen. Als es jedoch wirklich innerhalb eines Disputes auf den Inhalt des Rapports ankommt, wird dieser zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise probiert die Versicherung Zeit zu gewinnen.

Gegenuntersuchung

Da zwischen dem Besuch des Versicherungsexperten und der Abgabe seines Rapports an Sie meistens mehrere Monate liegen, wird eine in Ihrem Auftrag ausgeführte Gegenuntersuchung oft erschwert. Es ist deshalb zu

empfehlen, dass Sie direkt nach der Untersuchung des Versicherungsexperten selbst eine Gegenuntersuchung einschalten, die am Platz des Brandes eine eigenen Untersuchung beginnt. Die meisten Versicherungsvoraussetzungen gestatten Ihnen eine solche Gegenuntersuchung, welche auch durch Ihre Versicherung bezahlt wird. Leider wissen nur wenige Menschen, dass diese Möglichkeit besteht und machen deshalb auch keinen Gebrauch von dieser Möglichkeit.

Juristische Beratung

Da Versicherungen die Rechtsprechung des Hohen Rates zu Ihrem Vorteil gebrauchen und ab dem Beginn Ihrer Schadensmeldung zu diesen Rechtssprüchen referieren, ist es sinnvoll, um so schnell wie möglich juristische Beratung eines spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen. Dieser kann Sie über die zu nehmenden Schritte beraten und schon in einem frühen Stadium in Ihrem Namen mit der Versicherung verhandeln. Auch kann er Sie bei dem Einschalten einer Gegenmeinung helfen.

Weitere Informationen

Unsere Anwälte haben die nötige Erfahrung in diesen Fällen. Gerne sind wir Ihnen bei diesem Problem behilflich. Unsere Arbeit kann unter anderem aus folgendem bestehen:

  • das beraten und assistieren bei der Untersuchung, die der Experte der Versicherung verrichtet
  • das geben eines Kommentars bezüglich des Rapports des Experten
  • das Einleiten, Koordinieren und Begleiten der Gegenmeinung
  • das Ermahnen Ihrer Versicherung, falls diese den Schaden nicht bezahlt
  • das Anfragen und Versammeln aller Informationen, über die Ihre Versicherung verfügt
  • das Beraten bezüglich der Möglichkeiten, welche die geltenden Versicherungsvoraussetzungen zulassen
  • das Beraten bezüglich des Schadens, den Sie bei der Versicherung fordern können
  • zusammen mit Ihnen oder mit Ihrer Vollmacht mit der Versicherung über den Umfang des Schadens verhandeln
  • im Notfall bei Gericht und in Berufung bezüglich der unverhofften Abweisung des Schadensersatzes prozessieren
  • das Führen einer Verteidigung gegenüber der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht, falls Sie unverhofft in eine strafrechtliche Verfolgung kommen
  • das Einreichen einer Klageschrift ex Artikel 12 Sv beim Gerichtshof, falls die Staatsanwaltschaft auf Grund von falschen Informationen sich weigert, zur strafrechtlichen Verfolgung der vermutlichen Täter überzugehen
  • das Begleiten bei dem Einreichen einer Klage bei dem Klageinstitut der Versicherungsgesellschaft

Nehmen Sie für ein orientierendes, umbindendes Gespräch Kontakt mit uns auf.

 

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