Verbotene Liebe
Die Dr. K. Schilder-Schule in Oegstgeest (NL) ist ausgesprochen reformiert ausgeprägt. Die Satzung schreibt vor, dass jedes Personalmitglied ein bekennendes Mitglied einer reformierten Kirche zu sein hat. Einer der männlichen Lehrer informiert den Vorstand darüber, dass er sich demnächst von seiner Ehefrau trennen werde, und kündigt an, er ziehe mit einem Mann zusammen, womit er ein Liebesverhältnis unterhält. Der Vorstand der Schule beschließt, den Lehrer aus diesem Grund zu beurlauben und zu entlassen.
Der Lehrer willigt jedoch nicht in diesen Beschluss ein. Er macht ein Eilverfahren beim Amtsgericht anhängig. Darin fordert er, seine Tätigkeiten in der Schule wieder aufnehmen zu dürfen. Die Schule ihrerseits beantragt beim Amtsgericht den Rücktritt vom Arbeitsvertrag. Das Amtsgericht weigert sich, diesem Antrag stattzugeben und entscheidet, dass der Arbeitsvertrag aufrechterhalten werden soll.
Das Amtsgericht ist der Ansicht, die Schule handele im Widerspruch zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Dass sich der Lehrer zu seiner Homosexualität bekannt habe und mit einem Partner gleichen Geschlechts zusammengezogen sei, darf laut Amtsgericht kein Anlass zur Beurlaubung und Kündigung sein. "Eine Unterscheidung aus diesem Grund ist ja verpönt, auch für eine besondere Unterrichtungseinrichtung reformierter Ausprägung, die sich an den Standpunkten der Kirche und Synode orientiert." Nach Urteil des Amtsgerichts habe die Schule die Tauglichkeit des Lehrers angesichts seiner Position von vornherein zu Unrecht und ohne weitere angemessene Konsultation ausschließlich wegen der bloßen Tatsache seiner Veranlagung zur Homosexualität angezweifelt. Es habe sich nicht herausgestellt, dass der Lehrer die reformierte Grundlage der Schule von sich weist oder lächerlich macht.