Sozialplan

Zu einer umfangreichen Umstrukturierung eines Unternehmens gehört ein Sozialplan. Eine Massenentlassung hat ja große Folgen für die beteiligten Mitarbeiter. Im Sozialplan findet sich, wie das Unternehmen mit Arbeitnehmern umgehen wird, deren Arbeitsverhältnis zu beenden ist.

Der endgültige Wortlaut des Sozialplans kommt meistens im gegenseitigen Einvernehmen mit den Gewerkschaften zustande. Diese Gewerkschaften treten in der Regel in Erscheinung, wenn die gesetzlich obligatorische Meldung der anvisierten Massenentlassung erfolgt ist. Manchmal erhält der Sozialplan damit den Charakter eines Tarifvertrages.

Aspekte, die meistens im Sozialplan geregelt werden, sind:

  • das Hinzuziehen einer Outplacement-Agentur,
  • Urlaubsmöglichkeiten für Bewerbungen,
  • die Fortsetzung der oder Befreiung von den Tätigkeiten bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses,
  • die Bedingungen, die es für die Gewährung einer Beendigungsregelung zu erfüllen gilt,
  • die Berechnungsweise der zu gewährenden Beendigungsregelung,
  • die Art und Weise, wie das Arbeitsverhältnis beendet werden wird,
  • der Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet werden wird,
  • die Art und Weise, wie mit einer eventuell vorhandenen Konkurrenzklausel zu verfahren ist.

Ein Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit des Sozialplans beim Amtsgericht überprüfen zu lassen. Meistens ist eine solche Prüfung nur sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer bereits eine beträchtliche Anzahl Dienstjahre vorzuweisen hat und er ein Alter erreicht hat, in dem es schwieriger sein wird, ein anderes Arbeitsverhältnis zu finden. Selbstverständlich soll der Arbeitgeber wohl über genügend eigene Finanzmittel verfügen, die es ihm erlauben, eine Beendigungsregelung zu finanzieren.

Die Prüfung erfolgt, indem der Arbeitgeber nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorgeladen wird. In der Vorladungsurkunde ist vorzutragen, dass die Folgen der Kündigung für den Arbeitnehmer zu ernsthaft seien im Vergleich zum Interesse des Arbeitsgebers an der Kündigung "auch in Anbetracht der für den Arbeitnehmer getroffenen Vorkehrungen und die für ihn bestehenden Möglichkeiten, eine andere passende Tätigkeit zu finden".

Die Einleitung eines solchen Verfahrens birgt also Möglichkeiten, aber geht auch mit Verfahrensrisiken einher. Lesen Sie den Abschnitt unter der Schaltfläche: "Prozessieren". Lassen Sie sich im Voraus gut über Ihre Chancen und Risiken informieren. Nehmen Sie vorher Kontakt mit einem sachverständigen Rechtsanwalt auf. Rufen Sie uns an oder schicken Sie Ihre Frage über unser Kontaktformular “Stellen Sie eine Frage” ein.

Erforderliche Daten und Unterlagen

Wenn Sie Ihre Frage stellen, sind nachstehende Informationen und Unterlagen von Bedeutung:

  • Ihr Arbeitsvertrag mit eventuellen Zusätzen,
  • der eventuell anwendbare Tarifvertrag,
  • der Sozialplan,
  • der zuletzt bei der IHK veröffentlichte Jahresabschluss,
  • der vom Arbeitgeber eingereichte Antrag auf Gewährung der Kündigungsgenehmigung,
  • sämtliche Anlagen, die beim Antrag auf die Kündigungsgenehmigung eingereicht worden sind,
  • die erteilte Kündigungsgenehmigung,
  • das offizielle Schreiben, mit dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt,
  • der vorletzte Lohnzettel (weil dieser sich auf eine vollständige Lohnperiode bezieht),
  • der letzte Lohnzettel (woraus sich die Abrechnung der offenen Salden ergibt),
  • die zwischen den Parteien geführte Korrespondenz,
  • das Datum Ihres Dienstantritts,
  • Ihr Geburtsdatum.