Schlecht funktionierenden Mitarbeiter

Ein viel diskutierter Kündigungsgrund ist der des Fehlverhaltens. Wenn ein Arbeitgeber mit seinem Mitarbeiter nicht zufrieden ist, folgt oft die Schlussfolgerung, dass es sich um Fehlverhalten handele und eine Kündigung zur Folge habe. Aber ist es wirklich so einfach? Und was muss geschehen, für einen erfolgreichen Einspruch auf Fehlverhalten?

Stellenbeschreibung

Erstens ist es wichtig, dass eine deutliche Stellenbeschreibung im Arbeitsvertrag oder in einem schriftlichen Zusatz festgehalten wird. Aus dieser Beschreibung geht hervor, was der Arbeitgeber von seinem Mitarbeiter erwartet. Dies ist, was geprüft werden muss. Erfüllt der Mitarbeiter diese Aufgaben nicht (mehr), so kann dies Grund für eine Entlassung sein. Aber ziehen Sie als Arbeitgeber hiermit nicht direkt vor Gericht.

Miteinander sprechen

Zuerst müssen Sie als Arbeitgeber ein Mitarbeitergespräch führen um Ihre Kritik zu besprechen. Der Arbeitgeber muss eindeutig und klar erklären auf welche Art und Weise der Mitarbeiter nicht richtig funktioniert und was die Folgen dieser Abmahnung sein können (weniger Lohn, keine Beförderung oder sogar Entlassung).

Gesprächsprotokolle

Es ist wichtig um diese Gespräche in einer Bewertung, Leistungsbeurteilung oder in einem einfachen Gesprächsprotokoll fest zu halten. Lassen Sie den Mitarbeiter dieses Schriftstück nach Kenntnisnahme unterzeichnen. Als Arbeitnehmer ist es wichtig um diese Berichte sorgfältig zu lesen. Ist etwas nicht korrekt, melden Sie dies dann direkt.

Die Verbesserung

Die Kritik sollte konstruktiv sein. Es ist sinnlos, Mitarbeiter lediglich Vorwürfe zu machen und hinterher nichts mehr hiermit zu tun. Von einem Arbeitgeber wird erwartet, dass er alles tut, um die Leistung der Mitarbeiter zu verbessern. Vor allem, wenn ein Mitarbeiter schon länger im Betrieb ist und während dieser Zeit gute Leistung erbracht hat. Sind für diese Stelle gute Englisch Kenntnisse erforderlich, bieten Sie dem Mitarbeiter dann einen Englischkurs an. Hat der Arbeitnehmer zu wenig Erfahrung mit Präsentationen, lassen Sie Ihn dann diese Erfahrungen machen. Werden von einem Mitarbeiter Führungsqualitäten erwartet, geben Sie ihm dann auch die Möglichkeit diese durch eine Fortbildung, Lehrbuch und / oder durch die Begleitung durch einen erfahrenen Kollegen zu entwickeln.

Keine Verbesserung? Dann auf zum Gericht

Führt dies alles nicht zur Verbesserung und ist jeder Schritt gut festgelegt und mit dem Arbeitnehmer besprochen worden, dann können Sie als Arbeitgeber vor Gericht ziehen um das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Benötigen Sie Hilfe?

Haben Sie als Arbeitgeber Probleme mit einem nicht funktionierendem Arbeitnehmer und wollen Sie wissen, was Sie tun können, und / oder ob Ihre Bemühungen ausreichen? Oder sind Sie ein Mitarbeiter dem der Arbeitgeber ein Fehlverhalten vorwirft und Sie befürchten eine Kündigung, kontaktieren Sie bitte unsere Anwältin Suzanne Dijsseldonk.