Kündigungsgenehmigung

Zur Kündigung eines Arbeitsvertrags ist in weitaus den meisten Fällen eine Kündigungsgenehmigung erforderlich. Diese Genehmigung ist beim CWI, dem Zentrum für Arbeit und Einkommen, Centrum voor Werk Inkomen (CWI), vormals beim regionalen Direktor des Arbeitsamtes, zu beantragen.

Das CWI kann nur aus einer beschränkten Anzahl von Gründen eine Kündigungsgenehmigung abgeben. Es soll die Rede von unzureichender Arbeitsleistung, betriebswirtschaftlichen Umständen, Unternehmensbeendigung oder dauernder Erwerbsunfähigkeit von zumindest 2 Jahren sein. Bevor das CWI eine Entscheidung angesichts des Antrags trifft, ist zuerst immer der betreffende Arbeitnehmer zu hören. Bei einem Antrag auf Erteilung einer Kündigungsgenehmigung aus betriebswirtschaftlichen Gründen darf das CWI auf die Gegenargumente des Arbeitnehmers verzichten, wenn derselbe die sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" unterzeichnet hat.

Es ist von Bedeutung, dass der Antrag auf eine Kündigungsgenehmigung sorgfältig verläuft. Der Antrag soll mit triftigen Gründen untermauert sein. Ist einmal ein Antrag eingereicht, so droht ja das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nachhaltig getrübt zu werden. Wenn der Antrag dann schließlich abgelehnt wird, so ist der Teufel los.

Bei einem Antrag aus betriebswirtschaftlichen Gründen beispielsweise verlangt das CWI unter anderem die jüngste Erfolgsrechnung, eine spezifizierte Übersicht über die Arbeitnehmer, die der Arbeitgeber beschäftigt, eine untermauerte Aussage darüber, ob und wie die Dauer der Betriebzugehörigkeit berücksichtigt worden ist, sowie eine fundierte Zukunftserwartung.

Ein Arbeitnehmer kann in seiner Stellungnahme verlangen, dass das CWI Bedingungen an die eventuelle Erteilung einer Kündigungsgenehmigung verknüpft. Eine dieser Bedingungen dürfte sein, dass der Arbeitgeber während des darauffolgenden Halbjahres keine anderen Arbeitnehmer einstellen wird als die Arbeitnehmer, wofür eine Kündigungsgenehmigung erteilt worden ist.

Erst wenn der Arbeitgeber die Kündigungsgenehmigung erhält, kann er dem Arbeitnehmer die Kündigung offiziell aussprechen. Erst zu diesem Zeitpunkt läuft die Kündigungsfrist an. Die Dauer dieser Kündigungsfrist ist die Dauer, die zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Haben die Parteien keine Kündigungsfrist vereinbart, so gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist wird um einen Monat gekürzt, wenn das CWI eine Kündigungsgenehmigung erteilt hat, eine Mindestkündigungsfrist von einem Monat muss jedoch gewahrt bleiben.

Abfindungsregelung

Sobald der Arbeitsvertrag durch Auslaufen der Kündigungsfrist beendet ist, sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel voneinander befreit. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass der Arbeitgeber daraufhin dazu verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu zahlen. Wenn der Arbeitnehmer jedoch viele Jahre lang eingestellt war, kann er manchmal eine Vergütung beim Amtsgericht wegen "offensichtlich unzumutbarer Beendigung" verlangen. Es ist für den Arbeitgeber von Bedeutung, einer solchen Klageeinreichung vorzugreifen.