Auflösung Arbeitsvertrages

Ein Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Weisen aufgelöst werden. Ein zeitliches Arbeitsverhältnis endet automatisch, wenn das Auslaufdatum erreicht ist. Ein Arbeitsvertrag kann auch mit mehrseitiger Zustimmung (durch das Schließen einer Feststellungsvereinbarung oder mit Zustimmung des Arbeitnehmers zur Auflösung), durch das Eintreten einer auflösenden Klausel, durch eine fristlose Kündigung, durch Zustimmung des UMV um den Arbeitsvertrag aufzulösen oder durch Auflösung durch das Amtsgericht enden.
Auflösung durch das Amtsgericht
Dieser Artikel hat hauptsächlichen Bezug auf die letzte Kategorie (Auflösung durch das Amtsgericht).
Das Gesetz
Das Gesetz sagt, dass zu jedem Zeitpunkt das Amtsgericht gefragt kann werden, um einen Arbeitsvertag aufzulösen. Das gilt auch während einer Krankheit, jedoch nicht wegen einer Krankheit.
Bittschrift
Der Prozess beim Amtsgericht wird durch eine Bittschrift, die sowohl vom Arbeitsgeber, als auch vom Arbeitnehmer eingereicht kann werden (wobei die Einreichung des Letzteren die Regel ist), begonnen. Das Amtsgericht wird dann gebeten, den Arbeitsvertrag durch Auflösung zu beenden.
In der Bittschrift muss argumentiert/begründet werden, warum der Arbeitsvertrag aufgelöst werden muss. Auf diese Bittschrift kann durch eine Verteidigungsschrift reagiert werden, nach welcher auch eine mündliche Behandlung der Streitigkeit folgt, in welcher beide Parteien ihre Argumente weiter erläutern können.
Auflösungsgründe
Das Amtsgericht ist nur in einer begrenzten Anzahl Fälle befugt, eine Auflösungsbitte zu untersuchen. Diese Fälle sind im Gesetz aufgelistet. Es geht um:
- regelmäßiges Krankfeiern, welches unannehmbare Folgen für die Betriebsführung hat;
- nicht angemessenes funktionieren im Betrieb durch den Arbeitnehmer;
- vorwerfbare/s Handeln oder Nachlässigkeit des Arbeitnehmers
- Arbeitsverweigerung auf Grund einer ernsthaften Gewissensfrage
- Verstörtes Arbeitsverhältnis
- Andere Umstände die dafür sorgen, dass der Arbeitsvertrag nicht mehr bestehend bleiben kann
Verschiebung
Neben dem überprüfen, ob einer der Auflösungsgründe vorhanden ist, muss der Richter überprüfen, ob eine Verschiebung des Arbeitnehmers innerhalb eines angemessenen Zeitraums in eine andere passende Position/Funktion möglich ist (wenn nötig auch mit einer Fortbildung). Dieser angemessene Zeitraum ist gleichzustellen mit der Kündigungsfrist, die der Arbeitgeber beachten muss.
Die einzige Ausnahme diesbezüglich ist eine fristlöse Kündigung. In diesem Fall muss dieser Zeitpunkt nicht eingehalten werden und die Entscheidung geschieht außergerichtlich.
100%
Anhand der Bittschrift prüft der Richter, ob einer der oben genannten Gründe anwesend ist. Dieser Grund muss zu 100% erfüllt sein. Falls nicht, wird der Richter die Bittschrift abweisen. Darüberhinaus ist es nicht mehr möglich zwei oder mehrerer Gründe zu kombinieren, um insgesamt die 100%-ige Erfüllung des Grundes zu erreichen (dies war früher wohl möglich).
Berufung
Wenn eine Verschiebung nicht möglich ist und ein deutlicher Grund für eine Auflösung des Arbeitsvertrages vorhanden ist, wird der Richter den Arbeitsvertrag auflösen. Anders als vor dem 1. Juli 2015, ist gegen diesen Schritt Berufung möglich.
Konkrete Fälle
Wann die verschiedenen Gründe erfüllt sind, muss noch aus der Rechtsprechung der letzenden und kommenden Jahre kristallisiert werden. Auf unsere Website werden die Informationen per Themengebiet zusammengefügt. Sie sollten also den Überblick diesbezüglich behalten.
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