Unterschrieben unter Druck

Das Niederländische Arbeitsrecht ist darauf ausgerichtet um die oft „schwachen“ Arbeitnehmer zu schützen vor den „starken“ Arbeitgebern. Dass dies in dieser Zeit immer noch gilt, wo die Arbeitnehmer doch immer mündiger werden, zeigen die folgenden Urteile.

Wille oder Emotion?

Wenn ein Mitarbeiter - oft in einer emotionalen Stimmung - kündigt, dann können Sie als Arbeitgeber dies nicht einfach so akzeptieren. Ein Arbeitgeber sollte sich fragen, ob der Mitarbeiter tatsächlich kündigen wollte und nicht in einer emotionalen Stimmung eine solche Aussage macht, oft mit weitreichenden Folgen. Ein Arbeitnehmer verliert hierbei nicht nur seine Arbeitsstelle, sondern hat auch keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.

Freiwillig oder unter Druck?

Im Gesetz Arbeit und Sicherheit scheint dieser Ausgangspunkt nicht verändert, das stellte das Gericht in Rotterdam neulich fest. Es ging hierbei um eine Reorganisation wobei ein paar Arbeitnehmer, dessen Jobs gekürzt waren, Vergleichsvereinbarung angeboten wurden, worin sie in die Beendigung des Dienstverbandes einwilligten. Eine Sekretärin weigerte sich, woraufhin der Arbeitgeber drohte vor Gericht zu ziehen. Die Sekretärin erschrak so sehr, 

dass sie den Vertrag doch unterzeichnete. Aber wohl unter Protest. Sie vermeldet in dem Vertrag, dass sie unter Protest zeichnet, aber ein Urteil vom Prüfungsausschuss des Amtsgerichts erwartet. Sie legt Widerspruch ein beim Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss ist anderer Meinung und lehnt ihren Antrag ab.

Unter Druck Unterzeichnet

Dann sagt die Mitarbeiterin aus, dass sie unter Protest unterschrieben hat und dass die Vergleichsvereinbarung nicht gültig wäre. Sie zog vor Gericht und forderte die Zahlung ihres Gehalts. Die Mitarbeiterin legt zur Grundlage, dass sie nie den Arbeitsvertrag beenden wollte aber dass sie unter Androhung der Kündigung doch unterschrieben hat. Vor Gericht wurde deutlich, dass die Mitarbeiterin unter Druck unterschrieben hat und die gesetzlichen Folgen der Unterschrift nicht übersehen konnte. Weil sie nicht den Willen hatte den Arbeitsvertrag zu beenden, bleibt dieser bestehen.

Tipps

Aus diesen Urteilen wird deutlich, dass immer noch strenge Anforderungen gestellt werden an das Handeln von Arbeitgebern. Das unter Druck setzen von Mitarbeitern oder Bedrohen mit Kündigungsprozessen hat große Konsequenzen für den Arbeitgeber. Sorgen Sie dafür, dass Sie als Arbeitgeber immer einen Zeugen bei Kündigungsgesprächen dabei haben. Machen Sie deutlich, dass der Mitarbeiter die Wahl hat und raten Sie dem Mitarbeiten sich durch einen Juristen beraten zu lassen. Damit verhindern Sie, dass Sie hinterher vor bösen Überraschungen zu stehen kommen.

Möchten Sie gerne weitere Informationen, kontaktieren Sie dann bitte unseren Anwältin Frau Suzanne van Dijsseldonk.