Fallstricke

Die Überalterung am Arbeitsmarkt wird immer deutlicher bemerkbar. Wir erwarten in naher Zukunft einen Mangel an Arbeitskräften. Daher möchte die Regierung, dass wir auch im zunehmenden Alter weiterarbeiten werden. Wo im Gesetz befindet sich eigentlich der Passus, der besagt, dass wir im Alter von 65 Jahren mit der Arbeit aufhören sollen? Weshalb darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlassen, weil er 65 Jahre alt geworden ist? Darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer auch früher wegen seines Alters entlassen? Darf der Gesetzgeber dem Höchstalter, in dem weitergearbeitet wird, überhaupt Grenzen setzen? In welchen Fällen liegt eine Altersdiskriminierung vor? Künftige Entwicklungen veranlassen zu diesen Fragen.

Die meisten Menschen fiebern dem Zeitpunkt der Verrentung entgegen und versuchen diesen möglichst noch einigermaßen vorzuverlegen. Dennoch müssen Sie damit rechnen, dass es immer häufiger Menschen geben wird, die nach 65 Jahren weiterarbeiten wollen. Dies hängt nicht nur damit zusammen, dass Menschen im fortgeschrittenen Alter vital bleiben. Viele ältere Leute werden die bezahlte Arbeit brauchen, weil sie eine ungenügende Altersrente aufgebaut haben. Es liegen somit ausreichend Gründe vor, in Zukunft zu berücksichtigen, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen des Alters auf Widerstand stoßen wird.

An keiner einzigen Stelle im Gesetz ist erfasst worden, dass Arbeitsverträge im Alter von 65 Jahren zu beenden sind. Mit anderen Worten: Es steht den Parteien völlig frei, dies untereinander selbst zu regeln. In den meisten Sozialsicherheitsgesetzen ist allerdings wohl niedergelegt, dass es bei Erreichen des Renteneintrittsalters kein Recht mehr auf eine Leistung wie Arbeitslosengeld, Krankengeld und Erwerbsunfähigkeitsgeld gibt. Dagegen entsteht im Alter von 65 Jahren das Recht auf Altersversorgungsgeld und ist die steuerliche Gesetzgebung darauf abgestimmt, dass Menschen im Alter von 65 Jahren mit der Arbeit aufhören.

Demographische Entwicklungen

Eine altersbedingte Kündigung ist durch neulich erlassene Gesetze eingedämmt, die eine altersbedingte Diskriminierung verbieten, außer wenn dafür ein objektiver Rechtfertigungsgrund vorliegt. Bisher wird von den Gerichten angenommen, dass für die Kündigung von Arbeitnehmern, weil sie das Alter von 65 Jahren erreicht haben, einen derartigen objektiven Rechtfertigungsgrund vorhanden sei. Der Hohe Rat hat diese Argumentation 1995 gebilligt und 2002 nochmals bestätigt. Der Hohe Rat führt dafür drei Argumente an: "In erster Linie sei dabei zu denken an den Vorteil, der darin besteht, ohne Ansehen der Person ein objektives Kriterium zur Anwendung kommen zu lassen, nämlich das Alter des Arbeitnehmers, entgegen einem System, wobei von Fall zu Fall vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Frage zu diskutieren sei, ob der Arbeitnehmer bei zunehmendem Alter noch wohl in der Lage sei, die ihm aufgetragene Arbeit ordnungsgemäß zu erfüllen. An zweiter Stelle führe das Kündigungssystem bei Erreichen des 65jährigen Alters dazu, dass die Freisetzung von Arbeitsplätzen für jüngere Arbeitnehmer regelmäßiger und rascher verlaufen wird, denn wenn dies in Abhängigkeit stünde von der Bereitwilligkeit älterer Arbeitnehmer, die von ihnen belegten Arbeitsplätze aufzugeben. An dritter Stelle wird auch den Bedenken, die einer unfreiwilligen Entlassung wegen Erreichen des 65jährigen Alters unverkennbar anhaften, teils entgegengetreten, weil Arbeitnehmer bei Erreichen dieses Alters ein Einkommen beanspruchen können, für das keine Arbeitsleistung zu erbringen sei." Diese Erwägungen sind somit stark durch die aktuelle demographische Bevölkerungszusammensetzung gefärbt.

Im Jahre 2004 ereignete sich ein besonderer Fall über die Frage, ob die Fluggesellschaft KLM in dem Tarifvertrag mit den Verkehrsfliegern hatte festlegen dürfen, ob sie bereits im Alter von 56 Jahren in Rente gehen sollten. Die Verkehrsflieger haben sich gegen diese Kündigung zur Wehr gesetzt. Sie seien der Ansicht, dass sie wegen ihres Alters diskriminiert wurden. Das Gericht urteilt, dass der innerbetriebliche Arbeitsplatzwechsel eine objektive Rechtfertigung für die obligatorische Verrentung im 56jährigen Alter darstelle. Wegen dieses innerbetrieblichen Arbeitsplatzwechsels wüssten sämtliche Parteien besser, woran sie seien, so das Gericht. Der Hohe Rat beurteilte diese Argumentation als legitim.

Kündigen

Es sieht also danach aus, dass eine Kündigung wegen des Erreichens des Renteneintrittsalters einstweilen in der Rechtsprechung gebilligt wird. Aus diesen richterlichen Entscheidungen wird ersichtlich, dass Gerichte dabei die gesellschaftlichen Auffassungen schwer ins Gewicht fallen lassen. Sobald sich die gesellschaftlichen Auffassungen verändern, z.B. weil häufiger gesellschaftliche Proteste gegen die Gewohnheit, im 65jährigen Alter das Arbeitsverhältnis zu beenden, zu Tage treten, werden sich auch die Gerichtsurteile ändern können.

Angesichts unkooperativer Arbeitnehmer, die nach Eintritt des Alters von 65 Jahren doch noch weiterarbeiten wollen, sind der Gesetzgeber und die Gerichte dem Arbeitgeber in der Regel einstweilen durchaus dabei behilflich, eine Kündigung zu erwirken. An erster Stelle wird die Ausführungsinstanz UWV die Kündigungsgenehmigung ohne Probleme erteilen. Dies bedeutet, dass für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem 65Jährigen durchaus noch die Kündigungsgenehmigung bei der Ausführungsinstanz UWV Werkbedrijf zu beantragen ist! Auch Amtsgerichte neigen dazu, den Arbeitsvertrag auf Antrag des Arbeitgebers ohne Gewährung irgendeiner Vergütung aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer das Alter von 65 Jahren erreicht hat. Die Sache ist anders gelagert, wenn der Arbeitgeber es versäumt, den Arbeitnehmer im Alter von 65 Jahren zu entlassen. Für eine Kündigung danach gilt wieder der gewöhnliche Kündigungsschutz.

Vermeiden

Damit vermieden wird, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer, der 65 Jahre alt geworden ist, entlassen soll, kann er selbst vorher Maßnahmen treffen. Es ist nämlich möglich, bei Abschluss des Arbeitsvertrages festzulegen, dass der Arbeitsvertrag von Rechts wegen zu dem Zeitpunkt erlischt, wo der Arbeitnehmer das Alter von 65 Jahren erreicht hat. Dabei ist allerdings in Betracht zu ziehen, dass der Arbeitsvertrag damit den Status eines befristeten Arbeitsvertrages erhält. Dieser kann nicht zwischenzeitlich gekündigt werden, wenn nicht darin enthalten ist, dass eine zwischenzeitliche Kündigung jederzeit möglich ist. In vielen Tarifverträgen ist eine solche Altersbegrenzung bereits vorgesehen. Sind Sie einem solchen Tarifvertrag beigetreten, so brauchen Sie sich darum nicht zu kümmern.

Altersdiskriminierung

Trotz der Tatsache, dass Arbeitnehmer problemlos entlassen werden können, weil sie 65 geworden sind, gilt nach wie vor, dass Arbeitgeber in anderen Bereichen Vorsicht walten lassen sollen, wenn es einen Altersunterschied betrifft. So beurteilte die Gleichbehandlungskommission vor kurzem eine Arbeitsordnung als unnötig diskriminierend, weil darin älteren Arbeitnehmern mehr Urlaubstage gewährt wurden als jüngeren Arbeitnehmern. Die Gleichbehandlungskommission vertrat die Auffassung, dass die nachlassende körperliche Verfassung keine Rechtfertigung dafür darstellen solle, weil von älteren Arbeitnehmern in einem solchen Fall eine andere passende Tätigkeit abverlangt werden dürfe. Dieses Urteil scheint ein Indiz dafür zu sein, dass Gerichte die sich im Wandel begriffene demographische Zusammensetzung unserer Gesellschaft allmählich mit anderen Augen betrachten, namentlich wenn es sich um einen Unterschied in der Behandlung zwischen älteren und jüngeren Arbeitnehmern handelt.