Feststellungsvereinbarung

In einer Feststellungsvereinbarung sprechen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab, wie ein Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen beendet wird. Dadurch werden unnötige Gerichtsverfahren vermieden.

Sobald die Parteien eine Feststellungsvereinbarung unterzeichnet haben, gilt im Prinzip eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann ein Arbeitnehmer, der mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden war, sein Einverständnis zurückziehen.

1. Inhalt einer Feststellungsvereinbarung

In einer Feststellungsvereinbarung können diverse Vereinbarungen definiert werden, aber in den meisten Fällen schließt eine Feststellungsvereinbarung Absprachen ein über:

  • Kündigungstermin;
  • Abfindung / Übergangsgeld;
  • Befreiung von zu verrichtenden Tätigkeiten;
  • Endabrechnung;
  • Rückgabe Firmeneigentümer;
  • Geheimhaltung;
  • Wettbewerb- und Abwerbeverbotsklausel;
  • Arbeitszeugnis;
  • Tilgung;
  • Vergütung Anwaltskosten.

2. Übergangsgeld

Seit dem 1. Juli 2015 hat ein Arbeitnehmer bei Kündigung durch den Arbeitgeber im Prinzip Recht auf Übergangsgeld, es sei denn, es liegt ernsthaftes oder verwerfliches Handels oder Unterlassen des Arbeitnehmers zu Grunde. Wenn ein Mitarbeiter die Auflösung des Arbeitsvertrages einreicht, dann ist ein Übergangsgeld nur verpflichtet, wenn es sich um ernsthaftes verwerfliches Handels des Arbeitgebers handelt.

Ein Arbeitnehmer hat Recht auf Übergangsgeld, wenn die Beschäftigung mindestens 24 Monate gedauert hat. Das Übergangsgeld wird an Hand der Dauer der Beschäftigung, des Alters des Arbeitnehmers und den persönlichen Umständen des Arbeitnehmers berechnet. Beispiele hierfür sind die Arbeitsmarktchancen.

3. Arbeitslosengeld

Für den Abschluss einer Feststellungsvereinbarung benötigen die Parteien keine Erlaubnis des Instituts für Arbeitnehmerversicherungen (UWV) oder des Amtsrichters. Allerdings muss man die Punkte berücksichtigen, nach denen das UWV für die Vergabe von Leistungen bei Arbeitslosigkeit schaut. Fragen Sie unsere Anwälte nach den Anforderungen die das UWV stellt um Ihr Arbeitslosengeld zu sichern.

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