Konkurrenzklausel
Eine Konkurrenzklausel ist eine besondere Klausel, die meist in Arbeitsverträgen aufgenommen ist, die dem Arbeitnehmer verbietet nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses bestimmte konkurrente Tätigkeiten zu verrichten. Dies beinhaltet, dass er Arbeitnehmer mit einer Konkurrenzklausel bei Ablauf des Arbeitsvertrages selber kein konkurrentes Unternehmen aufbauen darf und nicht bei einem Konkurrenten Unternehmen beschäftigt sein darf.
Freie Arbeitswahl vs. Vertragsfreiheit
Auch wenn das Grundgesetz sagt, dass jeder Arbeitnehmer eine freie Arbeitswahl hat, beschränkt eine Konkurrenzklausel dieses Grundrecht des Bürgers. Dies ist erlaubt, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Ein gesetzmäßiger Gebrauch einer Konkurrenzklausel ist nämlich an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Gültigkeitsvoraussetzung
Zuerst muss der Arbeitnehmer volljährig sein. Außerdem muss die Klausel schriftlich festgelegt sein. Eine mündliche Absprache ist also nicht erlaubt. Jedoch besteht die Möglichkeit, dass eine Konkurrenzklausel in einem, den Arbeitsvertrag ergänzenden, Brief oder einem Personalhandbuch aufgenommen wird. Dabei ist es von Wichtigkeit, dass der Arbeitnehmer von der schriftlichen Konkurrenzklausel informiert wurde und Sie Ihm überreicht wurde.
Inhaltliche Voraussetzungen
Eine Konkurrenzklausel ist auch an inhaltliche Voraussetzungen gebunden. Diese sind abhängig von der Art des Unternehmens, der Branche etc. Zum Beispiel darf die Klausel nicht zeitlich unbegrenzt gültig sein. Sie muss eine Angabe über die zeitliche Gültigkeit besitzen. Also wie lange nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer gegen seinen alten Arbeitgeber in kein Konkurrenzverhältnis treten darf. Unter Umständen muss auch ein geografischer Bereich angegeben werden (Abstand zum Unternehmen des Arbeitgebers).
Die Rechtsprechung
Auch der Rechtsprechung geht hervor, dass die Dauer von circa einem Jahr angemessen ist, weil sich in einem Jahr Zeit viel verändert haben kann und die Erfahrung die der Arbeitnehmer bei seinem alten Arbeitgeber gesammelt hat verschwunden oder veraltet sein kann. Was ein geografisch angemessener Abstand von dem Unternehmen des Arbeitgebers ist, ist schwierig zu beantworten, weil dies von den Umständen (wie z.B. die Branche) abhängig ist. Ein lokaler Supermarkt in Eindhoven ist kein Konkurrent eines Supermarktes in Hong Kong. Wenn wir jedoch den Supermarkt durch einen Computerchip-Produzenten oder einem Unternehmen für Navigationssysteme ersetzen, ist es wieder anders.
Verhandeln
Bekommen Sie als Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit Konkurrenzklausel angeboten, sollten Sie nicht zu leichtsinnig hierüber denken. Sie sind dann schließlich nicht mehr frei um irgendwo anders zu arbeiten. Probieren Sie hierüber zu verhandeln. Wenn es nicht verhandelbar ist die gesamte Klausel zu streichen, sollten Sie über die Länge oder den geografischen Bereich verhandeln. Außerdem können Sie die Umsetzung der Konkurrenzklausel in eine Verhältnisklausel anfragen.
Unterzeichnet - und was jetzt?
Wenn Sie nun doch unterschrieben haben und ein Angebot von einem Konkurrenten erhalten haben, sollten Sie gut hierüber nachdenken. Die Folgen können nämlich groß sein. Der Arbeitgeber kann bei
Überschreitung einer Konkurrenzklausel
Schadensersatz fordern, welcher ein enormer Betrag werden kann. Da dieser Schaden schwierig zu konkretisieren ist, nehmen die meisten Arbeitnehmer eine Strafzahlungs-Klausel mit in den Arbeitsvertrag auf. Unabhängig des tatsächlichen Schadens sind Sie verpflichtet diese Strafzahlung zu bezahlen. Diese besteht meist aus einem festen Betrag und einem Betrag für jeden Tag an dem die Überschreitung andauert (dies nicht an ein Maximum gebunden). Diese Strafzahlungen können oft zehntausende Euros betragen.
Lassen Sie immer die Gültigkeit einer solchen Klausel durch einen Anwalt prüfen. Es werden noch immer Fehler von Arbeitgebern gemacht Die Rechtsprechung in Kombination mit bestimmten Umstanden kann oft eine Lösung bieten, zum Beispiel weil persönliche Umstände von größerer Wichtigkeit sind als die Belange des Arbeitgebers.
Wenn Sie eine Konkurrenzklausel unterschrieben haben und möchten Sie den Arbeitgeber wechseln oder möchten Sie mehr Information über die Möglichkeiten, sollten Sie Kontakt mit unserer Anwältin mr. Suzanne van Dijsseldonk aufnehmen.