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Abonnement mit gratis Telefon unzulässig

Jahrelang ist es gebräuchlich gewesen, dass Konsument beim Abschluss eines Telefonabonnements ein "gratis" Telefon erhielten. Der Konsument musste nur die monatliche Gebühr des Telefonabonnements zahlen. Das beigefügte Telefon wurde als "gratis" betitelt.

Diese Versprechungen des Anbieters entsprachen natürlich nicht der Wahrheit, da der Konsument das Telefon nicht "gratis" erhielt, sondern über die monatlichen Gebühren zurückzahlte. Diese Konstruktion innerhalb von diesen Telefonabonnements war einer versteckte Form von "Kauf durch Abbezahlung". So urteilte der Hohe Rat der Niederlanden schon in 2014.

Neue Rechtsprechung des Hohen Rates bezüglich Telefonabonnements

Vor kurzer Zeit (im Februar 2016) hat sich der Hohe Rat nochmals über Telefonabonnements mit "gratis" Telefon geäußert. Der Hohe Rat hat geurteilt, dass Telefonabonnements mit "gratis" Telefon als Zugabe unrechtmäßig sind und aus diesem Grund auflösbar. Nach Meinung des Hohen Rates sind derartige Verträge Kreditverträge. Anbieter von Kreditverträgen sind an strenge Regeln gebunden; unter anderem eine strenger Informationsplicht an den Konsumenten. Die Anbieter haben sich jedoch nicht an diese strengen Regeln, die für Kreditverträge anwendbar sind, gehalten. Deswegen sind Telefonabonnements mit "gratis" Telefon als Beigabe unrechtmäßig und aus diesem Grund auflösbar.

Telefon zurückgeben bedeutet auch Geld zurück erhalten

Folge dieses Rechtspruches des Hohen Rates ist, dass Konsumenten die Möglichkeit erhalten, das Telefon was sie beim Abschluss eines derartigen Telefonabonnements vom Anbieter empfingen, an den Anbieter zurück zu geben. Der Anbieter ist dann verpflichtet, dass schon empfangene Telefonabonnements-Geld komplett zurückzuerstatten. Des weiteren hat der Hohe Rat geurteilt, dass der Konsument keine Vergütung für den bereits erfolgten Gebrauch an den Anbieter erstatten muss. Darüber hinaus kann der Konsument das Telefon im derzeitigen Zustand zurückgeben (also auch mit Kratzern, Beulen und Beschädigungen).

Beratung nötig?

Inzwischen haben die Anbieter Ihre Preispolitik, konform der Rechtsprechung des Hohen Rates, angepasst. Telefonabonnements mit "gratis" Telefon als Zugabe sind die seltene Ausnahme geworden. Inzwischen stellen die Anbieter den Konsumenten auch viel mehr Information über das Telefonabonnements zur Verfügung. Wenn Sie jedoch ein vergleichbares Telefonabonnement abgeschlossen haben oder in finanzielle Probleme durch ein Telefonabonnement mit "gratis" Telefon geraten sind, können Sie sich an die Anwälte von SMART Advocaten wenden. Diese helfen Ihnen gerne dabei, dass schon bezahlte Abonnements-Geld zurückzuerhalten.