Nicht-Konformität des Elektroautos
Das Elektroauto wird immer beliebter. Immer mehr Menschen entscheiden sich ein Elektroauto zu kaufen. Aber was, wenn Ihr Elektroauto nicht die Ansprüche erfüllt, die Sie ihm stellen? Zu diesem Thema sprach der Gerichtshof Noord-Nederland sich Ende 2016 in einem bemerkenswerten Fall aus.
Reichweite Elektroauto
Im Jahr 2013 kauft Horstman einen elektrischen Nissan. Horstman hat sich über das Sortiment erkundigt und möchte ein Elektroauto kaufen, das eine Reichweite von mindestens 133km hat. Dies aufgrund des Pendelns zur Arbeit zwischen Zoetermeer und Drachten. Die Wahl fällt auf einen Nissan Leaf. Laut dem Nissan-Händler, hat das Auto eine Reichweite von 199km, wodurch Horstman sich zu einen Kauf entschließt.
Versprechen werden nicht erfüllt
Allerdings ist das Elektroauto in der Praxis enttäuschend. Die versprochene Reichweite wird nie durch das Elektroauto erreicht. Horstmans erste Fahrt ist eine Katastrophe und dauert fast 11 Stunden, weil der Akku des Elektroautos ständig leer ist und zwischenzeitlich aufgeladen werden muss. Er wandte sich noch am selben Tag an der Nisaan Händler, eine Lösung für das Problem zwischen den Parteien wurde allerdings nie gefunden. In der Folgezeit ist Horstman satte 34 Mal wegen Problemen mit dem elektrischen Autobatterie abgeschleppt worden.
Fehlleistung durch den Nissan-Händler
Horstman lässt dies nicht auf sich sitzen und zieht vor Gericht. Dort sagt er, dass das Elektroauto nicht die Anforderungen erfüllt, die er an das Auto stellen durfte. Laut Horstman hat der Nissan-Händler die Vereinbarung, durch das Liefern eines Elektroautos, das nicht die Eigenschaften hat, die ihm angedichtet wurden, nicht erfüllt. Er fordert vor Gericht unter anderem die Auflösung des Kaufvertrages und zusätzlich einen Schadensersatz.
Der Nissan-Händler wehrt sich vor Gericht. Er behauptet, dass er nicht garantiert habe, dass das Elektroauto eine Reichweite von 199km hat. Daraufhin werden Experten eingeschaltet, um das Elektroauto zu testen. Schließlich beschließt der Gerichtshof, dass die Verteidigung des Nissan-Händler nicht standhält. Laut dem Gericht hat der Nissan-Händler Horstman ein Elektroauto verkauft, das nicht die Anforderungen erfüllt, die Horstman daran stellen durfte. Horstman durfte auf der Grundlage der durch den Nissan-Händler auf seiner Website zur Verfügung gestellten Informationen, davon ausgehen, dass das Elektroauto eine Reichweite von 199km hat. Eine Reichweite, die das Elektroauto in der Praxis nie erreicht, so schlussfolgern auch die Experten. Horstman wird Recht gegeben. Das Gericht löst den Kaufvertrag auf und weist Horstman zudem eine zusätzliche Schadensvergütung zu.
Möglichkeiten bei Nicht-Konformität des Elektroautos
Wenn ein elektrisches Auto nicht den Anforderungen entspricht – nicht konform ist gemäß Art. 7.17 des BGB - hat der Käufer das Recht auf Reparatur oder Ersatz, vorausgesetzt der Verkäufer kann dies in angemessener Weise erfüllen. Wenn eine Reparatur oder Ersatz nicht (mehr) möglich ist - wie im Fall von Horstman - so hat der Käufer Recht auf die Auflösung des Kaufvertrages. Der Käufer kann dann außerdem Schadensersatz geltend machen auf Grund von Fehlleistungen nach Art. 6:74 Zivilgesetzbuch.
Beweislast liegt bei dem Verkäufer
Es ist wichtig, um sich rechtzeitig beim Verkäufer zu beschweren. Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass das Elektrofahrzeugs Mängel aufweist. In einem Verbraucherkauf, wird jedoch angenommen, dass es sich bei einem Mangel, der sich innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf vor tut, um Nicht-Konformität handelt. Der Verkäufer muss in diesem Fall nachweisen, dass kein fehlerhaftes Elektroauto geliefert worden ist.
Inverzugsetzung
Wenn Sie einen Mangel an Ihrem Elektroauto festgestellt haben, ist es wichtig um den Verkäufer zuerst schriftlich hiervon in Kenntnis zu setzen. Sie geben ihm mittels eines Briefes eine letzte Chance, das gelieferte Elektroauto innerhalb einer angemessenen Frist zu reparieren oder zu ersetzen.
Haben Sie Probleme mit Ihrem Elektroauto? SMART Anwälte stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.