Weltweite Marke

Die Niederlande ist zusammen mit 90 anderen Staaten innerhalb und außerhalb Europas (worunter große Wirtschaftsmächte wie die USA, China, Indien und Japan) Mitglied des Madrider Protokolls. Auf Grund diesen Protokolls kann eine Marke bei der WIPO in Genf, Schweiz registriert werden.

Für die Registrierung bei der WIPO ist Voraussetzung, dass die Marke lokal registriert ist (in einem teilnehmenden Land), also zum Beispiel beim BBIE. Die Anfrage läuft bei der lokalen Instanz (das BBIE hat hierfür einen eigenen Teil der Internetseite reserviert).

Wenn die Registrierung beim WIPO innerhalb von 6 Monaten nach der Registrierung beim BBIE geschieht, kann das Anfragedatum beim BBIE mitgezählt werden.

Der wichtigste Vorteil einer internationalen Registrierung (gegenüber einer EU-Registrierung) ist der Aspekt, dass wenn ein Konkurrent eine Beschwerde bezüglich Ihrer Registrierung hat, diese Beschwerde nur Bezug auf das Land hat in dem der Konkurrent aktiv ist und der Markenname benutz wird. Somit kann bei der internationalen Registrierung (anders als bei der EU-Registrierung) der Antrag teils genehmigt und teils abgewiesen werden.

Der wichtigste Aspekt der internationalen Registrierung ist, dass die ersten 5 Jahre von der Basisregistrierung abhängig sind (somit die Registrierung beim BBIE oder einem anderen lokalen Büro). Wenn die Registrierung beim lokalen Büro verfällt, kann dies Auswirkungen auf die internationale Registrierung haben. Eine Umsetzung einer internationalen Registrierung in (eine Anzahl) nationaler Registrierungen kann dann eine unglaubliche administrative Last werden.

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