Markenschutz in den BeNeLux

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein Unterscheidungsmerkmal. Die bekanntesten Formen sind Wortmarken und Bildmarken. 99% aller Marken fallen in eine von diesen beiden Kategorien. Andere Formen sind Formmarken, Farbmarken und Klangmarken.

  • Wortmarken: Der Name unter dem ein Produkt oder Dienst auf dem Markt ist;
  • Bildmarken: ein Logo oder Etikett, aber auch ein Wort in einem speziellen Schrifttyp oder einem speziellen Layout
  • Formmarken: in manchen Fällen kann die Form eines Produktes oder seine Verpackung (z.B. ein bestimmter Flakon eines Parfums) eine Marke sein
  • Farbmarken: in außerordentlichen Fällen kann nur die Farbe oder eine Kombination aus Farben eine Marke sein. Dies ist der Fall, wenn die Allgemeinheit ein bestimmtes Produkt oder eine Marke durch die Farbe erkennt.
  • Klangmarke: ein Jingle in der Werbung kann manchmal so bekannt sein, dass die Allgemeinheit sofort die Marke dahinter erkennt. In diesem Fall kann es sich um eine Marke handeln und (die Noten der Melodie) registriert werden

Registrierung beim BBIE

Falls Ihr Markenname in den Niederlanden noch nicht registriert ist, können Sie diesen durch eine Registrierung schützen. Die geht beim BeNeLuc-Büro für intellektuelles Eigentum (BBIE). Eine Registrierung beim BBIE schützt übrigens in den gesamten BeNeLux-Staaten. Eine eigene Registrierung in Belgien oder Luxemburg ist dann nicht mehr nötig.

Kontrolle, ob Ihre Marke schon registriert ist

Wenn Sie einen Markennamen für Ihr Unternehmen, Produkt oder Dienst gefunden haben, können Sie über die Website des BBIE einfach und schnell kontrollieren, ob Ihr Markenname schon in Gebrauch ist und wenn ja, durch wenn.

Registrierung in einer bestimmten Klasse

Wie schon gesagt, dient die Registrierung dem Schutz vor dem Gebrauch des selben Markenamens durch ein anders Unternehmen. Damit wird Verwirrung im Handelsverkehr umgangen. Aus diesem Grund muss ein Unternehmer bei der Registrierung angeben, in welchem Sektor er tätig ist und gegen welche Konkurrenten er den Namen schützen will. Das BBIE kennt 45 unterschiedliche Klassen.

Die Registrierung

Die Anfrage zur Registrierung kann relativ schnell ausgeführt werden. Im Allgemeinen nimmt dies nicht viel Zeit in Anspruch.

Der Prozess beim BBIE dauert nicht länger als 3 Monate. In dieser Periode kontrolliert das BBIE ob der Markenname für eine Registrierung in Auswahl kommt und es wird Dritten die Möglichkeit geboten um gegen die Registrierung eine Beschwerde einzureichen (z.B. Da sie denken, dass dadurch ihr eigener Markenname gefährdet wird).

Wenn Dritte keine Beschwerde einreichen, entscheidet das BBIE innerhalb von 3 Monaten, ob die Marke registriert wird oder nicht. Wenn durch einen Dritten eine Beschwerde eingereicht wird, wird die Dauer von der Entscheidung zur Beschwerde abhängen.

Verpflichtete Weigerungsgründe des BBIE

In einer Anzahl von Fällen ist das BBIE amtshalber verpflichtet die Registrierung zu verweigern (also ohne, dass ein Dritter hierum Fragen muss). In den folgenden Fällen ist dies der Fall:

  1. die Marke beschreibt: dies ist der Fall, wenn der Name den Dienst oder das Produkt beschreibt oder anpreist
  2. die Marke kann sich nicht unterscheiden
  3. der Name nur aus Zeichen oder Bedeutungen besteht, die im Handel dazu dienen Mänge, Sorte, Art, Bestimmung, Wert, Ursprung oder Zeitpunkt der Produktion oder der Dienstausübung zu bestimmen
  4. der Name ausschließlich aus Zeichen oder Bedeutungen besteht, die Teil des normalen Sprachgebrauchs oder des Sprachgebrauchs im Handelsverkehr sind
  5. das Logo verwirrend ist; ein Auto als Logo kann nicht von einer Fahrradfirma registriert werden, da der Konsument hierdurch verwirrt wird
  6. das Logo eine Flagge, ein Wappen oder ein offizielles Emblem eines States oder einer internationalen Organisationen enthält, welche im Sinn von Art. 6 des Pariser Vertrages registriert ist. Diese Registrierung beim BBIE kann nur mit Zustimmung der betreffenden Organisation oder des States erfolgen. Dieser Fall ist vor allem bei Benutzung der Flagge der EU zutreffend.
  7. ein Aspekt mit einem anderen intellektuellen Eigentumsrecht kollidiert; z.B. Patentrechte. Der Konsument sieht die Form eines Tisches oder eines Schrankes eher als Model als eine Formmarke. Im Gesetz ist dies wie folgt beschrieben: eine Form kann keine Marke sein, wenn diese (1) durch seine Art die Wahre bestimmt, (2) einen wesentlichen Wert an der Wahre hat und (3) notwendig für die technische Funktion ist. In den meisten Fällen wird es bei der Form auch bezüglich des Unterscheidungsvermögens problematisch.
  8. die Marke in Streitigkeit mit der öffentlichen Ordnung oder der guten Sitten ist; dies ist jedoch nicht schnell der Fall in den BeNeLux-Staaten

Wenn das BBIE die Registrierung verweigern will, ist es verpflichtet dem Mitarbeiter dies schriftlich mitzuteilen und Ihm die Gelegenheit zu bieten darauf zu reagieren.

Instandhaltung und Verfall

Nach der Registrierung eines Namen/Logo ist es wichtig, den Namen auch tatsächlich zu gebrauchen. Nachdem eine Marke innerhalb von 5 Jahren nicht gebraucht worden ist, kann diese Marke als verfallen erklärt werden. Außerdem verfällt das Recht des Unternehmens um seinen Konkurrenten für den Gebrauch seiner Marke anzusprechen, wenn er dies erst nach langer Zeit nach dem Beginn dieser Aktivität durch den Konkurrenten macht.

Zeitliche Gültigkeit

Zum Schluss ist wichtig, dass die Registrierung beim BBIE eine Gültigkeit von 10 Jahren hat. Danach muss die Registrierung verlängert werden, da sie sonst verfällt. Es ist deshalb wichtig, dies im Kalender anzustreichen.

Vorschuss an das BBIE

An die Registrierung beim BBIE sind Kosten verbunden. Diese Kosten sind abhängig vom Umfang des Dienstes; also wie viele Marken registriert werden und auf welche Weise dies geschieht (digital oder per Post).

Es ist wichtig um sich im Klaren zu sein, dass man zur Zahlung der Kosten verpflichtet ist, sobald man um die Registrierung bittet. Falls die Registrierung nicht genehmigt wird, hat man keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.

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