Internationale Registrierung

Falls Ihr Unternehmen auch außerhalb der BeNeLux-Staaten aktiv ist, ist es sinnvoll um den Markennamen auch international zu registrieren.

Registrierung in individuellen Ländern, durch lokale Regeln und lokale Instanzen

Die Registrierung läuft dann über die lokalen Regeln des betreffenden Landes in dem Sie aktiv sind. In den meisten Ländern gibt es hierfür eine lokale Instanz, die eine spezielle Prozedur hantiert. Gerade wenn Ihr Unternehmen neben den BeNeLux-Staaten in einer eingeschränkten Anzahl anderer Länder aktiv ist (1 oder 2), ist dies eine interessante Option.

Schutz in verschiedenen Ländern gleichzeitig

Wenn ein Unternehmen in vielen Ländern gleichzeitig aktiv ist, kann es weniger interessant sein um sich in jedem individuellen Land zu registrieren. Schließlich hat jedes Land seine eigenen Regeln und Prozeduren. Außerdem fragt beinahe jede Instanz um eine eigene Kostenvergütung. Dann muss noch mit der betreffenden Instanz in der Landessprache kommuniziert werden. Manche Länder verpflichten hier sogar den Gebrauch eines lokalen Übersetzers. In diesen Fällen kann dann eine Registrierung als EU oder international geschützte Marke die bessere Option sein.

EU-Marke

Wenn eine Marke beim EUIPO (Alicante, Spanien) registriert wird, ist die Marke direkt in allen 28 EU-Ländern geschützt. Dies ist also diesbezüglich ein einfacher Weg.

Dies ist auch kostengünstig. Die Kosten sind zwar höher als beim BBIE (nämlich ab 850€ für eine digitale Registrierung in einer Klasse), aber wesentlich günstiger als eine separate Registrierung in allen EU-Ländern.

Es gibt jedoch auch Nachteile an einer EU-Registrierung. Eine EU-Registrierung bringt nämlich die Verpflichtung mit sich mit, dass der Markenname auch in der gesamten EU benutz wird (und nicht nur in einem oder ein paar EU-Ländern). Ein Unternehmen, was nur in einem oder ein paar EU-Ländern operiert, hat somit nur wenig an einer EU-Registrierung. Außerdem muss dann im gesamten EU-Gebiet gegen Unternehmen vorgegangen werden, die Markenrechte verletzten. Wenn dies nicht aktiv in Angriff genommen wird (da in einem bestimmten Land die Verletzung für das Unternehmen nicht von Wichtigkeit ist), kann das Recht verfallen um zu einem späteren Moment gegen eine andere Verletzung vorzugehen, die sehr wohl von Wichtigkeit ist.

Die EU-Registrierung ist auch schwieriger. Zum Beispiel wird der Name/das Logo in jeder EU Sprache auf Angepasstheit kontrolliert. Wenn es in nur einer Sprache zu einem negativen Urteil kommt, hat die Registrierung keinen Erfolg. Außerdem wird die Anfrage in jedem EU-Staat einzeln kontrolliert. Wenn die Marke in nur einem Land abgewiesen wird, wird der Antrag integral abgewiesen. Es findet dann in keinem EU-Land eine Registrierung (und damit Schutz) statt.

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