Körperschäden

Schadenspositionen bei Körperschäden

Körperschäden gehören zu den schwerwiegendsten Folgen von Unfällen oder ärztlichen Kunstfehlern. Laut Gesetz steht dem Opfer eines solchen Vorfalles eine vollständige Schadenskompensation zu. Aber über welche Schadenspositionen reden wir hier eigentlich?

Eigentumsschaden

Unter diesen Schadensposten fällt Schaden an Sachen und an Eigentümern, die Sie zum Zeitpunkt des Unfalls trugen oder in denen Sie sich befanden. Denken Sie hierbei an beschädigte Kleidung, Fahrzeug, Telefon etc.

Krankenhaustagegeld / Beiträge für Reha-Maßnahmen

Wenn Sie nach dem Unfall im Krankenhaus aufgenommen wurden oder wenn Sie im Rahmen einer Reha-Maßnahme behandelt werden, dann haben Sie Anspruch auf eine Kompensation des Tagegeldes. Dies ist ein fester Betrag pro Behandlungstag. Der Betrag wird jedes Jahr durch den niederländischen Rat für Körperschäden festgestellt. Die Tagegeldkompensation für den Krankenhausaufenthalt dient beispielsweise dazu, die Kosten für Leistungen wie Krankenhauskleidung, Miete für den Fernseher, Parkgebühren der Besucher und Lesematerial zu decken.

Reisekostenvergütung

Unter diesen Punkt fallen nicht nur die Reisekosten des Unfallopfers für Besuche an ärztliche Behandler und Interessenvertreter, sondern auch Reisekosten der Familienmitglieder für Besuche des Unfallopfers im Krankenhaus oder im Rehazentrum. Das Gremium (Rat für Körperschaden) stellt auch bezüglich diesen Punktes jährlich die Höhe der Vergütung erneut fest.Selbstverständlich werden auch Parkgebühren vergütet.

Zusätzliche Telefon-/ sowie Portokosten

Auch zusätzliche Kosten für Telefongespräche mit Ihrem Arzt oder Anwalt werden vergütet. Dies gilt auch für Portokosten.

Behandlungskosten

Behandlungskosten, die nicht oder nur teilweise durch die Krankenkasse gedeckt werden, können auf die Liste der Schadenspositionen gesetzt werden. Denken Sie hierbei nicht nur an Behandlungen durch ärztliches Fachpersonal sondern auch an den Erwerb von Medikamenten oder medizinischen Hilfsmitteln. Auch eine Selbstbeteiligung zählt unter die Schadenspositionen.

Studienverzögerung

Wenn sich durch den Unfall Ihr Studium verzögert oder wenn Sie ein Jahr widerholen müssen, dann können die zusätzlichen Kosten als Schadensposition zurückgefordert werden. Auch diesbezüglich gelten die Körperschadenrichtlinien.

Verlust des Arbeitsvermögens

Vollständige oder teilweise Arbeitsunfähigkeit hat oft finanzielle Folgen. Beispielsweise wird oft nur ein Teil des ursprünglichen Gehaltes ausbezahlt oder muss der Arbeitnehmer auf Zuschläge oder Bonus verzichten. Des Weiteren verliert der Arbeitnehmer erworbene Rentenansprüche. Bei der Berechnung dieser Position wird auch eine verhinderte Karriere miteinbezogen.

Beitrag für Hilfe im Haushalt

Wenn Sie nach dem Unfall nicht mehr in der Lage sind, Ihren Haushalt vollständig zu führen, dann sind Sie berechtigt, hierfür Hilfe einzuschalten. Diese Hilfe kann auch durch ein Familienmitglied oder durch Freunde geleistet werden, aber auch die Entlohnung einer professionelle Kraft kommt in Betracht für Vergütung. Auch für diesen Punkt gelten die Körperschadenrichtlinien.

Selbstständigkeit

Diese Position bezieht sich nicht auf Hilfe im Haushalt sondern auf Hilfe bei Arbeiten rund um Garten und Haus.
Es geht dabei um Malerarbeiten, Gartenarbeiten, Autowäsche, Umzug usw. Die extra Arbeitsstunden (nicht das Material) kommen in Betracht für Vergütung.

Änderungen an der Wohnung

Es kann passieren, dass Ihr persönliches Wohnumfeld nach dem Unfall Ihren körperlichen Möglichkeiten entsprechend angepasst wird. Hierbei kann an einen Treppenlift gedacht werden oder an die Höhe der Arbeitsplatte der Küche oder an Änderungen im Bad. Insoweit diese Kosten nicht durch die Heimatgemeinde vergütet werden, dann muss die haftende Partei diese Kosten vergüten.

Weitere Kosten im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit

Es kann sein, dass Sie nach dem Unfall gezwungenermaßen mehr zu Hause sind. Das bedeutet, dass Sie erhöhte Kosten haben (Elektrizitätskosten, Gas, Wasser, Telefon, Mahlzeiten).

Schmerzensgeld

Als Unfallopfer haben Sie ein Recht auf Schmerzensgeld beziehungsweise auf die Vergütung des immateriellen Schadens. Dies betrifft eine finanzielle Kompensation für erlittenes Leid; Schmerzen, Trauer, Verlust an Lebensfreude und mentale Nachteile in der Folge des Unfalls. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art und Schwere des Unfalls. Der Betrag wird anhand der Schmerzensgeldrichtlinie festgelegt. Darin werden vergleichbare Fälle aufgelistet. In den Niederlanden werden keine hohen Schmerzensgelder anerkannt; diese Beträge sind oft nur ein „Pflaster auf der Wunde“.

Wirtschaftlich ungünstiger gestellt

Wenn Sie nach dem Unfall auch weiterhin Ihren Beruf ausüben können, dann ist allem Anschein nach der Einkommensverlust vermieden. Dies kann sich allerdings ändern, wenn Sie später, aus welchem Grund auch immer, Ihre Arbeit verlieren. Es ist möglich, dass Sie wegen des erlittenen Körperschadens weniger Chancen haben, eine Arbeit zu finden. Diese wirtschaftlich ungünstigere Position kann in einem Geldbetrag ausgedrückt werden; auf der anderen Seite kann dieses Risiko im Vorfeld abgekauft werden.

Gesetzliche Zinsen

Ab dem Moment, an dem der Schaden entstanden ist, muss die haftende Partei Zinsen über den Schadensbetrag bezahlen. Die Höhe dieser Zinsen wird von der Regierung festgestellt.

Außergerichtliche Kosten

Alle angemessenen Kosten für Rechtsbeistand müssen von der haftenden Partei getragen werden, dies ist aber erst dann der Fall, wenn die Haftung feststeht sowie der kausale Zusammenhang zwischen Unfall und Schaden.

Es empfiehlt sich, über die hier aufgelisteten Schadenspositionen von Anfang an genau Buch zu führen. Heben Sie alle Quittungen und Belege auf. Alle Schäden, die durch Zutun eines anderen verursacht werden, kommen für eine Vergütung in Betracht. Smart Advocaten berät Sie gerne beim Anfertigen der sogenannten Schadensaufstellung. Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben.

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