Berufshaftpflicht

Wo gearbeitet wird, da werden auch Fehler gemacht. Kein Mensch ist perfekt. Aber das bedeutet noch nicht, dass jeder berufliche Fehler akzeptiert werden muss. Von einem Zahnarzt darf zum Beispiel erwartet werden, dass er weiß, wie man einen Zahn zieht. Wie können Sie nach einem Berufsfehler reagieren?

Der Auftrag an Freie Berufe (Architekten, Anwälte, Notare, Steuerberater, ärztliche Berufe) wird als Dienstleistungsvereinbarung qualifiziert. Dabei ist der Ausübende des Berufes an gewisse Maßstäbe gebunden (guter Auftragnehmer). Was dies konkret bedeutet, hängt von den Umständen ab. Zusammengefasst bedeutet dieser Anspruch, dass der Auftragnehmer so handeln muss wie es sich für einen fachkundigen und angemessen handelnden Ausübenden dieses Berufes gehört. Andersherum gesagt: ein Ausübender eines freien Berufes muss etwas von seinem Fach verstehen. Von einem Anwalt darf zum Beispiel erwartet werden, dass er über aktuelle Änderungen in der Gesetzgebung informiert ist und dass er Berufungsfristen nicht versäumt. Von einem Berater darf erwartet werden, dass er seine Mandanten auf Risiken hinweist, vor allem, wenn der Mandant diese selbst nicht übersehen kann.

Disziplinarrechtliche Haftung

Jede Gruppe der Freien Berufe unterliegt den innerhalb dieser Gruppe geltenden Verhaltensregeln. Ärzte fallen unter das medizinische Disziplinarrecht und für Anwälte gilt das Disziplinarrecht der Anwaltschaft. Diese Verhaltensregeln müssen eingehalten werden und bestimmen das Sorgfaltsmaß, das angewendet 

werden muss. Wer einen solchen Ausübenden eines freien Berufes beauftragt, muss davon ausgehen können, dass die Dienstleistung mindestens den geltenden qualitativen Maßstäben entspricht.

Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie beim zuständigen Disziplinarausschuss Beschwerde einreichen. Das Disziplinarrecht behandelt die Beurteilung der Handlungen oder der Unterlassungen der Ausübenden der Freien Berufe. Das Disziplinarrecht dient dem Zweck, die Qualität der Handlungen der freien Berufe zu regulieren. Innerhalb des Disziplinarrechts können verschiedene Sanktionen auferlegt werden, dies kann selbst zur Suspendierung oder zur Ausweisung aus der Berufsgruppe führen.

Zivilrechtliche Haftung

In seltenen Fällen wird ein Disziplinarrichter den Beklagten zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilen. Dafür muss ein separates Verfahren geführt werden. Sie müssen den Ausübenden des freien Berufes in Haftung nehmen für eine Pflichtverletzung beziehungsweise für eine unrechtmäßige Handlung. Falls dem Berufsfehler ein Vertrag zugrunde liegt, dann kann von einer vertretbaren Nichterfüllung gesprochen werden. Wenn keine solche Vereinbarung vorliegt, dann kann die Haftung auf der Basis der unrechtmäßigen Handlung behandelt werden. Wird die Haftung festgestellt, dann kann der Dienstleister zu Schadensersatzzahlungen verurteilt werden.

Nicht jeder Berufsfehler führt aber zu einer disziplinarrechtlichen oder zivilrechtlichen Haftung. Die Rechtsprechung besagt, dass anhand der konkreten Umstände eines Falles beurteilt wird, ob der Ausübende eines freien Berufes seine Sorgfaltspflicht missachtet hat. Durch eine disziplinarrrechtliche Verurteilung wird die Haftung festgestellt.

Sollten Sie mit einem Berufsfehler konfrontiert werden, zögern Sie dann nicht, nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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