Unterschiede zwischen der Gläubigerposition

Der Unterschied zwischen der Position der Gläubiger in den Niederlanden und in Deutsland

Was das Einkassieren von Forderungen betrifft, sind die Ausgangspunkte in den Niederlanden und in Deutschland ähnlich: es gibt das außergerichtliche und das gerichtliche Inkasso. Es gibt aber ebenso große Unterschiede zwischen beiden Rechtssysteme.

Während das niederländische Rechtssystem davon ausgeht, dass der Gläubiger geschützt werden muss, ist der Ausgangspunkt in Deutschland der Schutz des Schuldners. Im Gegensatz zur Praxis in den Niederlanden geht das deutsche Rechtssystem davon aus, dass der Schuldner gute Argumente hat, die Forderung nicht zu zahlen. Dies führt dazu, das schnelle Inkassoinstrumente wie zum Beispiel die in Holland oft eingesetzte Sicherungspfändungen im deutschen System fast nie benutzt werden.

In Deutschland ist man verpflichtet, erst einen Rechtstitel zu erstreiten. Dann erst kann man Zwangsvollstreckungsmaßnamen treffen. Bis man den Rechtstitel bekommt, kann wertvolle Zeit vergehen. Wenn der Schuldner dann insolvent erklärt wurde, sind viele Kosten entstanden und keine Vorteile.

Genau wie in Deutschland besteht in den Niederlanden die Möglichkeit zur Pfändung auf Grund eines Rechtstitels. In den Niederlanden kann man aber - anders als in Deutschland- auch ohne Rechtstitel Zwangsvollstreckungsmaßnamen treffen, also ohne dass ein Urteil gegen den Schuldner vorliegt. Eine Pfändung kann somit sehr schnell durchgeführt werden. Man muss aber können nachweisen, dass man innerhalb von dreißig Tagen ein Gerichtsverfahren gegen den Schuldner anhängig machen wird. Ergeht ein entsprechendes Urteil, kann zu Lasten des Vermögens des Schuldners vollstreckt werden.

Die Vollstreckungspfändung kann sich erstrecken auf:

  • bewegliches Vermögen, bei dem es sich nicht um eingetragene Vermögensstände handelt
  • Inhaberrechte oder Rechte an Orderpapieren, an Namensaktien oder anderen Namenspapieren
  • Einen Drittschuldner (per Pfändungsbeschluss)
  • Schiffe
  • Flugzeuge

Generell gilt, dass der Vollstrecker frei wählen kann, auf welche Vermögenswerte sich die Pfändung erstrecken soll. Grundsätzlich kann sich die Pfändung auf das gesamte Vermögen des Schuldners erstrecken.

Es gibt jedoch Vermögenswerte, die nicht gepfändet werden dürfen, beispielsweise die für den lebensnotwendigen Bedarf erforderlichen Vermögensgegenstände wie Kleidung, Nahrung, beruflich genutztes Werkzeug, Fachliteratur sowie für Bildung, Kunst und Wissenschaft bestimmte Vermögensgegenstände. Ein Teil der regelmäßigen Lohn- oder Gehaltszahlungen, Unterhaltszahlungen oder Beihilfezahlungen ist unpfändbar. Die Pfändung darf sich nicht auf öffentliche Versorgungsdienste bestimmte Vermögenswerte erstrecken.

Der Vollstrecker kann zur selben Zeit verschiedene Vermögenswerte pfänden lassen, zum Beispiel sowohl bewegliches als auch unbewegliches Vermögen.

SMART Advocaten ist spezialisiert auf die Einkassierung von Geldforderungen für Unternehmen. In Rahmen dieser Tätigkeit beraten und unterstützen wir nachweisbar erfolgreich Mandanten aus den Niederlanden, Deutschland, Belgien, Italien, Österreich und die Schweiz. Falls sie Zahlungsprobleme haben mit einem Niederländischen Vertragspartner, zweifeln Sie nicht uns zu kontaktieren.

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