Zum Krankwerden?

Im Rotterdamer Maasstad-Krankenhaus ist voriges Jahr eine gefährliche Bakterie ausgebrochen. 128 Patienten wurden infiziert. Diese Woche erschienen die Untersuchungsergebnisse: “Sie vernachlässigten ihre Aufgaben” und “entsprechende Maßnahmen wurden erst getroffen, als der Ausbruch an die Öffentlichkeit geriet!”

Die Zusammenarbeit im Krankenhaus war miserabel. Das Krankenhaus wird seine Organisation anpassen müssen, damit schneller Alarm geschlagen wird und der Alarm in allen Abteilungen zu hören ist.

Und die Opfer? Patienten oder die Hinterbliebenen können bei längerer Krankheit oder im Todesfall die Behandlungskosten und die entgangenen Einnahmen beanspruchen. Dies gilt auch für eine nicht-materielle Schadensvergütung. Diese ist in den Niederlanden immer beschränkt.

Der Untersuchungsbericht belegt die Fehler des Krankenhauses. Aber wie beweist man, dass ein längeres Krankenlager oder ein Versterben auf diese Bakterie zurückzuführen ist? Wie hoch sind die zusätzlichen Behandlungskosten und die entgangenen Einnahmen und sind sie wirklich auf vorbezeichnetes Ereignis zurückzuführen? Hier starben 28 Menschen, darunter laut Untersuchungsausschuss “sehr wahrscheinlich” 3 wegen dieser Bakterie. Und die weiteren 25?

Im Gesetz & in der Rechtsprechung wird Betroffenen und deren Rechtsanwälten geholfen. Die Ärzte müssen die vollständige Patientenakte vorlegen, wenn eine Haftung zurückgewiesen wird. So lässt sich womöglich nachweisen, ob man infiziert war und ob die Gesundheit darunter gelitten hat. Aber wenn auch andere Krankheiten eine Rolle gespielt haben, was ist dann die Ursache?

Der Gang zum Gericht bringt keine Heilung. Dennoch wird bei einem nachhaltigen Schaden oder im Todesfall über die Kosten geredet werden müssen. Krankenhäuser ziehen öfters bereits in einem frühen Stadium einen Juristen hinzu, und der Patient kann daher in einen Rückstand geraten, der sich nicht mehr aufholen lässt. Es empfiehlt sich somit, schnellstens einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, auch wenn Geld nicht das vorrangige Ziel ist.