Schlechtwetterverträge

Vorige Woche wurden die Niederlande zum zweiten Mal in diesem Winter von einer dicken Schneeschicht bedeckt und kam die Nation zum Stillstand wegen der totalen Überlastung wie noch nie zuvor in der Hauptverkehrszeit. Wenn wegen Schnee Termine abgesagt werden müssen und Zusagen nicht erfüllt werden, kann das ins Geld gehen. Wer soll das alles bezahlen?

Die Hauptregel ist die, dass es gilt, Vereinbarungen und Abmachungen zu erfüllen. Wenn sich eine der Vertragsparteien in diesem Punkt ein Versäumnis zuschulden kommen lässt, ist sie verpflichtet, sämtlichen Schaden zu vergüten, den die andere Partei erleidet, es sei denn, dass ihr dieses Versäumnis nicht zum Vorwurf gemacht werden kann.

Im Gesetz wurde niedergelegt, dass das Versäumnis nicht zum Vorwurf gemacht werden kann, wenn höhere Gewalt vorliegt. Ob höhere Gewalt vorliegt, steht in Abhängigkeit von den Umständen des Falles. Das Gesetz gibt Beispiele, aber nach wie vor liegt nur ein vages Kriterium vor und das bewirkt, dass in der Praxis viel Ungewissheit herrscht. Denn was passiert, wenn ein Computernetzwerk bei einem Systembetreuer ausfällt und dieser dadurch einen Tag lang nicht in der Lage ist, Probleme bei seinen Kunden zu lösen? Oder wenn infolgedessen diese Kunden ihre Termine nicht erfüllen können?

In einem Vertrag (oder aber in den allgemeinen Geschäftsbedingungen) können die Parteien festlegen, was zwischen ihnen wohl oder eben nicht als höhere Gewalt gilt. Das Gesetz funktioniert dann als Sicherheitsnetz für alles, was nicht geregelt worden ist. Witterungsumstände, aber auch Staus, Einbruch, Feuer oder  Stromausfall können als höhere Gewalt bezeichnet werden.

Es wäre vernünftig, alles einmal der Reihe nach zu prüfen, welche Risiken Sie eingehen und dafür zu sorgen, dass Sie eine Lösung griffbereit haben. In Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie diese Situationen als höhere Gewalt  aufzeichnen.  Manchmal kann vereinbart werden,  dass Sie sich nur dafür einsetzen, eine Leistung zu erbringen, ohne dass ein Ergebnis garantiert wird. Nicht jeder Kunde gibt sich jedoch damit zufrieden. Allen Grund dafür zu sorgen, dass Sie über allgemeine Geschäftsbedingungen verfügen und dass Ihre Auftragsbestätigung juristisch hieb- und stichfest ist.