Raffgierige auf der Kippe?

Der ehemalige Vorsitzende der niederländischen Kartellbehörde (NMa) habe voriges Jahr mit € 325.000,00 eine zu hohe Abgangsprämie erhalten, meldete Minister Maxime Verhagen. Eine Untersuchung hätte erwiesen, dass er nichts dagegen tun könne.

Aber was hätte denn in einer vorab vertraglich festgelegten Abgangsprämie untersucht werden müssen? Verhagen ist doch zuständig für die NMa? Er hätte sich an der eigenen Nase fassen müssen anstelle seinen Arbeitnehmer an den Pranger zu stellen.

Hohe Gehälter und Kündigungsentschädigungen bei der öffentlichen Hand und den halbstaatlichen Instanzen bekommen viel Aufmerksamkeit. Häufig geht es dabei um vorab vertraglich festgelegte Abmachungen. Weshalb ist dies ein so heikles Thema? Vertrag = Vertrag, das ist doch normal? Wer alles unterzeichnet diese Verträge denn?

Alles ist eine Frage der richtigen Verhältnisse. Auch gewöhnliche Arbeitnehmer erwarten eine Kündigungsentschädigung und wer 80 Stunden die Woche arbeitet und eine Arbeit leistet, zu der niemand anders befähigt ist, darf ruhig etwas mehr einstecken. Sicherlich wenn er/sie das Risiko eingeht, gleichsam wie ein Fußballtrainer völlig verhackstückt zu werden. Die Frage ist die, ob jemand, der mit Steuergeld bezahlt wird, sich mit den Gehältern aus der Wirtschaft messen soll. Dort wird das Geld vom Markt hingeblättert und ohne Erfolg bricht dort alles zusammen.

Was halten Sie von einem Höchstgehalt für diejenigen, die im öffentlichen Dienst oder bei halbstaatlichen Instanzen tätig sind, z.B. maximal 5x höher als ein Lehrergehalt? Anschließend soll man dann die Geschäftsführer zur Rechenschaft ziehen, die zu viel Gehalt zubilligen und nicht den Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz auf der Kippe steht.

Selbständige ohne Mitarbeiter rate ich dazu, im Voraus Vereinbarungen über die Bedingungen zu treffen, unter denen die Zusammenarbeit gekündigt werden kann. Angesichts statutarischer Geschäftsführer hat bei Abbruchrisiko ein höheres Gehalt den Vorzug vor einer hohen Abgangsprämie. Genau wie vage Bonusabmachungen können diese einen hässlichen Rufschaden ergeben und das Gesetz wird stringenter. Vorsicht ist daher angesagt.