Keine Lockerung des Kündigungsrechts

Das niederländische Kündigungsrecht ist schon wieder seit etwa 10 Jahren Gegenstand einer erhitzten politischen Debatte. Während all dieser Zeit ist die sogenannte präventive Kündigungsprüfung vielen Arbeitgebern ein Dorn im Auge. Die Nachricht kursiert, dass die Regierung Rutte II das Kündigungsrecht endlich auflockern wird. Wer das Koalitionsabkommen nochmals akribisch liest, kommt jedoch zu einem anderen Schluss.

Im Koalitionsabkommen sind die neuen Pläne in Sachen Kündigungsrecht ziemlich umsichtig formuliert. Wer aber genau hin liest, sieht, dass sich eine wesentliche Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten ergibt. Als Ausgangspunkt ist jedoch angegeben: “Wir werden die präventive Kündigungsprüfung in Form eines obligatorischen Stellungnahmeersuchens bei der Ausführungsinstanz UWV beibehalten. Die Kriterien für eine unrechtmäßige Kündigung werden genau beschrieben. Die parallel zu nutzende Möglichkeit über das Amtsgericht entfällt.” Diederik Samsom sprach in der Fernsehsendung Pauw & Witteman beiläufig über eine Verbesserung als Ersatz für eine weitere Durchlöcherung des Arbeitslosengesetzes.

Escape entfällt

Die präventive Kündigungsmöglichkeit über die Ausführungsinstanz UWV (vormals den Direktor des Arbeitsamtes) war eine Maßnahme aus der Nachkriegszeit, die dazu gedacht war, den damaligen Arbeitsmarkt zu stabilisieren. Die

Kündigungsmöglichkeit über das Amtsgericht war der Ausweg für jene Arbeitgeber, welche die Kündigungsmöglichkeit über die UWV für zu riskant oder zu umständlich hielten. Die Kehrseite ist die, dass das Amtsgericht den Arbeitgeber in der Regel eine Kündigungsvergütung zahlen lässt, um den Arbeitsvertrag zu beenden. Gerade dieser Möglichkeit, über das Amtsgericht vorzugehen, möchte die neue Regierung ein Ende setzen, vorbehaltlich einiger Ausnahmen.

Meines Erachtens kann dies für Arbeitgeber nichts anders als eine schlechte Nachricht und für Arbeitnehmer eine gute Nachricht bedeuten. Auch was die Lockerung des Kündigungsrechts betrifft, ist das “Frühlingsabkommen” passé. Wenn die Pläne der neuen Regierung zur Wirklichkeit werden, werden die Arbeitgeber nur noch eine Entlassung vornehmen können, wenn deren Kündigungsakten einwandfrei in Ordnung sind.

Diese Nachricht ist am 6. November 2012 unter www.nuzakelijk.nl erschienen.