IKEA-Hackbällchen mit Pferd

Es hat sich herausgestellt, dass Albert Heijn und IKEA Tiefkühlgerichte und Hackfleischbällchen mit Pferdefleisch als Rindfleisch verkauft haben. Die Großgeschäfte haben es ihren Kunden sofort ermöglicht, die Produkte zurückzubringen. Hätten die Verbraucher dies auch erzwingen können, wenn die Geschäfte dies nicht angeboten hätten?

Aufgrund des Gesetzes darf man einen Vertrag rückgängig machen, wenn das gelieferte Produkt den Abmachungen nicht entspricht. Der Ausgangspunkt ist der, dass das gelieferte Produkt die Eigenschaften aufweisen muss, die der Käufer aufgrund des Vertrages erwarten durfte.

Der Verkäufer muss den Käufer wahrheitsgemäß über die Inhaltsstoffe und Eigenschaften des Produktes informieren. Auch soll der Verkäufer den Käufer auf unerwartete, aber ihm bekannte verborgene Mängel aufmerksam machen. Denken Sie an eine Wohnung, in der sich eine undichte Stelle hinter der Tapete befindet.

Dem Käufer seinerseits obliegt die Pflicht, einfach festzustellende Mängel selbst vorzubringen. Denken Sie an eine Leckage, die sofort sichtbar ist, wenn man den Küchenschrank öffnet.

Hat der Verkäufer eine Auskunftspflicht, so braucht der Käufer keine Untersuchung vorzunehmen. Auch darf sich der Käufer auf Mitteilungen des Käufers verlassen. Da die Etiketten der Tiefkühlprodukte und Hackfleischbällchen nicht stimmten, besteht durchaus die Chance, dass die Verträge rückgängig gemacht werden können.

Wenn Sie etwas kaufen möchten, so empfiehlt es sich, sich gut zu orientieren. Lassen Sie sich möglichst gut vom Verkäufer informieren. Indem Sie Fragen stellen, werden Sie nicht nur Ihrer Untersuchungspflicht gerecht, sondern vergrößern Sie auch die Auskunftspflicht des Verkäufers. Wenn dessen Aussagen im Nachhinein nicht stimmen, so können Sie ihn dafür zur Verantwortung ziehen, wie auch Albert Heijn und IKEA dies zweifellos angesichts ihrer Herstellerfirmen machen werden. Dies gilt für jeden Kauf, auch wenn Sie sich eine Wohnung, einen Wagen oder einen Fernseher kaufen.