Holleeder: sponsern oder schröpfen?

Es gibt viel Kritik an Organisationen wie Zeitschrift Revu, der Sendung Nova College Tour und der Uhrenmarke Otumm Watch. Der Grund? Sie zahlen Heineken-Entführer Holleeder für Kommentare, Interviews und Werbung.

Holleeder soll allerdings mit 17,9 Millionen Euro für den Staat herausrücken, weil er angeblich so viel mit kriminellen Aktivitäten verdient haben soll. Das wird er sich doch irgendwo verdienen müssen.

Wenn Sie auf einen säumigen Zahler treffen, können Sie ihn vom Gericht zur Zahlung verurteilen lassen. Mit dem Urteil erlaubt es das Gericht Ihnen – mit dem Gerichtsvollzieher als Schwert der Justiz – sich für Ihre Forderung an (fast) allen Besitztümern des Schuldners schadlos zu halten.

Nicht nur Besitztümer wie eine Wohnung, ein Auto oder Schmuck können verkauft werden, damit Sie Ihr Geld bekommen. Auch können Sie Geld, das der säumige Zahler bei z.B. einer Bank, einem Arbeitgeber oder einer Sozialhilfeinstanz gut hat, pfänden.

Aufgrund einer Pfändung kann nur noch an Sie schuldbefreiend gezahlt werden. Wenn doch an Ihren säumigen Zahler (z.B. durch Bank oder Arbeitgeber) ausgezahlt wird, können Sie fordern, dass nochmals bezahlt wird, aber dann wird die Zahlung an Sie ergehen müssen, als wäre von einer Zahlung an den säumigen Zahler überhaupt nicht die Rede gewesen. Um eine Pfändung kommt niemand umhin.

Bei Unternehmern mit wechselnden Auftraggebern ist häufig nicht bekannt, wo sie Geld gut haben. Das steht in der Regel nicht in der Zeitung, es sei denn, dass es um einen bekannten Holländer wie Holleeder geht. Von justizieller Seite gilt es daher, schnellstens eine Pfändung zu erwirken.

Halten Sie ständigen Kontakt mit Ihren säumigen Zahlern, so dass Sie im Auge behalten, wo deren Geld herkommt. Wenn Sie wissen, dass Ihr Schuldner wertvolle Besitztümer hat oder Sie wissen, wo er tätig ist, können Sie bereits eine Pfändung vornehmen, bevor überhaupt ein Verfahren in die Wege geleitet wird. Auf diese Art und Weise erhöht sich die Chance, dass Sie Ihr Geld bekommen, wenn das Gericht Ihrem Antrag stattgibt.