Geld für gefallenen Star?

Christoph Waltz ist als Schauspieler durch den aufsehenerregenden Film Inglourious Basterds bekannt geworden. Mit seiner Rolle als SS-Offizier hat er unter anderem einen Oskar und einen Golden Globe gewonnen. Zurzeit steht er als Darsteller wieder vor der Kamera in einem neuen Spaghetti-Western: Django Unchained. Während der Dreharbeiten ist er jedoch vom Pferd gestürzt.

Seitdem macht ihm ein verrenktes Becken zu schaffen. Der 54jährige Waltz freut sich darauf, schnell wieder in den Sattel zu steigen, aber es bleibt nach wie vor unklar, ob und in welchem Ausmaß er einen bleibenden Schaden davongetragen hat.

In den Niederlanden wurden bei der Gewerbeaufsichtsbehörde im Jahre 2010 genau 3.456 Arbeitsunfälle gemeldet. Beispiele für regelmäßig auftretende Arbeitsunfälle sind: Stürze von Gerüsten, Leitern und Treppen, Verkehrsunfälle, Einatmung giftiger Substanzen und Schneiden bzw. Abschneiden von Gliedmaßen. Für den Schaden, den ein Arbeitnehmer in den Niederlanden ‘während der Ausübung seiner Tätigkeiten’ erleidet, haftet nach Art. 7:658 BW (niederländisches BGB) der Arbeitgeber. Ein Arbeitgeber kann sich seiner Haftung jedoch entziehen, wenn er in der Lage ist, nachzuweisen, dass er all seine gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat oder wenn der Schaden ‘in bedeutendem Maße’ auf ‘Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers’ zurückzuführen ist.

Der Schaden, den Waltz erleidet, kann besonders umfassend sein. Wenn er mit dem Filmstudio einen Vertrag hat, kann er voraussichtlich Anspruch auf Vergütung der ärztlichen Kosten, den Einkommensschaden, juristischen Beistand und Schmerzensgeld erheben.

Namentlich bei geminderten Karriereaussichten kann dieser Schaden gehörig in die Höhe schnellen. Sowohl für Waltz wie für seinen Arbeitgeber und für uns, sein Publikum, ist es sehr zu hoffen, dass Waltz die Dreharbeiten schnellstmöglich wieder aufnehmen kann.