FNV: wessen Interessen werden eigentlich beherzigt?
Mitgliederverlust der Fachverbünde
„Die Fachverbünde verlieren Mitglieder“; dies war Ende Oktober 2015 in verschiedenen Medien zu lesen. Diesbezüglich war FNV (der größte Fachverbund der Niederlande) der größte Verlierer.
FNV waren die Gründe dieser Verluste nicht bekannt und Sie teilten mit, dass die noch die genauen Ursachen untersuchen werden. Ich kann jedoch nun schon meine Meinung diesbezüglich nennen.
Immer öfter merke ich, dass FNV-Mitglieder das Gefühl bekommen, dass nicht Ihre Interessen, aber die Interessen der FNV selbst wichtiger sind.
Die Freie Anwaltswahl
Über das Thema der freien Anwaltswahl und der Rechtsbeistandsversicherung wurde schon viel gesagt und geschrieben. Eine kurze Zusammenfassung ist hier nützlich.
Rechtsbeistandsversicherung und Anwaltswahl
Im Grundgesetz steht, dass Menschen das Recht auf eine freie Anwaltswahl haben. Rechtsbeistandsversicherung haben dies immer so interpretiert, dass Ihre Juristen die Sachen selbst behandeln und erst, wenn es absolut notwendig ist (bei Prozessmonopolen oder bei entgegengesetzten Interessen) verpflichtet sind Ihren Versicherten die Möglichkeit zu geben zu einem Anwalt Ihrer Wahl zu gehen. Der Hohe Rat hat mit dieser Praxis am 31. Februar 2014 ein Ende gemacht (ECLI:NL:HR:2014:396). In diesem Rechtspruch hat nach einer Empfehlung des europäischen Gerichtshofes der Hohe Rat entschieden, dass sobald Sprache von einem verwaltungstechnischen oder gerichtlichen Prozess ist, jeder das Recht der freien Anwaltswahl hat. Also auch alle Rechtsbeistandsversicherten.
Kleinere Deckung
Fast alle Versicherungen haben Ihre Bedingungen durch eine drastische Verminderung der Kostenmaxima verändert, sodass ein normaler Rechtsbeistand eigentlich nicht mehr möglich ist. Sie versuchen auch die Lücken in diesem Rechtsspruch zu finden. So läuft zum Beispiel gerade ein Prozess über die Frage, ob ein UMV-Prozess ein verwaltungstechnischer oder gerichtlicher Prozess ist und deshalb auch hier eine freie Anwaltswahl gilt. Mit anderen Worten: Die Versicherungen tun noch immer alles, um so wenig wie möglich zu zahlen. Dies natürlich zum Nachteil der Versicherten.
Kosteneinsparung Rechtsbeistandsversicherung
Das Rechtsbeistandsversicherungen auf Ihre Ausgaben achten müssen und vor allem Ihren Interessen und nicht die der Versicherten beherzigen ist etwas, was für wenig Überraschung sorgt. Versicherungen haben nicht um sonst den Ruf nur ungerne zu bezahlen; und Rechtsbeistandsversicherungen bilden hier keine Ausnahme.
Seit kurzem gibt es auf diesem Feld einen neuen Mitspieler; und einer, von dem man dies nicht erwartet hätte. Es gibt nämlich nun einen Anbieter von Rechtsbeistand der dafür bekannt ist, die Interessen der Privatleute (z.B. Arbeitnehmer) zu beherzigen.
Es geht hier um Fachverbünde, und vor allem über FNV. Arbeitnehmer die Mitglied der FNV sind haben das Recht auf Rechtsbeistand, sobald Sie einen Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber haben. Ein Jurist der für FNV arbeitet betreut dann die Arbeitnehmer. Es sorgt dann für Verwunderung, wenn FNV sich weigert die Regeln aus dem Gesetz und der Rechtsprechung einzuhalten und eine Sache an einen anderen Anwalt über zu geben.
Gericht bestätigt freie Anwaltswahl
Ihre Entschuldigung war: „Wir haben keine Versicherten aber Mitglieder; deshalb gelten die Regelungen nicht für uns“. Eindeutig ist diese Entschuldigung weit her gegriffen um Kosten zu reduzieren; jedoch zum Nachteil der Interessen der Mitglieder. Schon zuvor gab der Gerichtshof in Den Haag FNV Unrecht. In diesem Rechtspruch wurde festgelegt, dass die freie Anwaltswahl auch für Rechtsbeistand im Rahmen der FNV-Mitgliedschaft gilt. Es wurde hier nochmal deutlich auf das Recht der freien Anwaltswahl hingewiesen und die allgemeinen Vorschriften diesbezüglich genannt. Diese dürften nicht durch die FNV verändert werden.
FNV bezweifelt Rechtsspruch durch das Gericht
FNV weiß also, dass Ihr Standpunkt in Streitigkeit mit dem Gesetz ist. Aber bezweifelt und ignoriert dies solange kein Rechtsspruch vom höchsten Gericht über dieses spezielle Thema besteht. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde viel Geld gespart; also das Resultat der Denkweise von FNV. Die Folge daraus ist eine ernsthafte Verärgerung der Mitglieder.
Was ein Rechtspruch beim höchsten Gericht ergibt lässt sich erahnen. Die 100%ige Sicherheit gibt es jedoch nur nach dem Rechtsspruch selbst. Dies kann jedoch noch einige Zeit dauern. Solange FNV diese Einstellung gegenüber Ihren Mitgliedern bewahrt (und dies nur um den eigenen Vorteil zu genießen), müssen Sie sich nicht wundern wenn die Mitglieder den Fachverbund verlassen.
Zum Schluss: Niederländischer Anwalt
Wenn Sie hiervon betroffen sind und Ihre Versicherung oder FNV sich weigert, die Kosten für Ihren Anwalt zu übernehmen, sollten Sie Frau Suzanne van Dijsseldonk kontaktieren. Ich kann versuchen zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung oder Fachverbund zu vermitteln. Wenn dies zu keinem Ergebnis führt, ist es wichtig die richtigen Schritte einzuleiten um Ihre Rechte zu sichern.