Eine Insolvenz, Glück im Unglück?

Unternehmer haben oft fast alles dafür übrig, einen Konkurs zu vermeiden, aber er kann sich manchmal auch als ein unerwartetes Glück im Unglück erweisen. Wenn der Umsatz zurückgeht und die Kosten für Personal und Miete nicht mehr tragbar sind. Ein Insolvenzverwalter kann Arbeits- und Mietverträge ziemlich einfach beenden.

Wenn ein Unternehmen ohne all diesen Ballast fortbesteht, kann es im kleineren Umfang wieder rentabel unternehmen. Wie soll man als Unternehmer gut mit derartigen Problemen umgehen?

Auch in der Vorphase lassen sich die Risiken beträchtlich beschränken. Eine neue Aktivität kann man von einer neu zu gründenden Betreibergesellschaft aus anlaufen lassen. Auch kann man die bestehenden Aktivitäten aufteilen, wenn sich die Chancen in Zukunft ändern. So lassen sich die Risiken verteilen. Allerdings stellt die Tatsache, dass bei einer neuen BV (GmbH nach niederländischem Recht) € 18.000,- einzulegen sind, manchmal eine Hürde dar. Neue Gesetze sind in Vorbereitung, die diese Einlagepflicht streichen. Dies ist somit nur noch ein vorübergehendes Problem. Was macht man, wenn ein fester Lieferant oder Auftraggeber in finanzielle Probleme gerät? Sie können als Bedingung stellen, dass alle weiteren Lieferungen vorher bezahlt werden. Für den Abnehmer ist dies oft schwierig, weil er dann eine zusätzliche Finanzierung braucht, während er sowieso bereits einen schweren Stand hat.

Mit einem Eigentumsvorbehalt oder sonstigen Sicherheiten kann der Schaden manchmal beschränkt werden, aber dies reicht nicht immer. Eigentumsbedingungen werden häufig über die allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet, aber deren Anwendbarkeitserklärung wird nicht immer auf die richtige Weise vorgenommen. Etwas, was von einem Insolvenzverwalter immer überprüft wird. Ich rate Ihnen dazu, gut darauf zu achten, sich ordnungsgemäß beraten zu lassen und überprüfen zu lassen, ob die standardmäßigen Gepflogenheiten im Unternehmen diesbezüglich ausreichen.

Am Inventar hat der Fiskus ein Hauptprivileg, das Vorrang vor einem Eigentumsvorbehalt hat. Auch darauf sollte man bedacht sein. Betrifft es Handelswaren, so entfällt der Eigentumsvorbehalt meistens, wenn Weiterlieferungen an den Endnutzer erfolgen. Der Eigentumsvorbehalt entfällt auch, wenn eine Ware verarbeitet wird und eine sogenannte uneigentliche Vermengung bzw. Vermischung vorliegt. Befinden sich die gelieferten Waren wohl im Lager, aber ist nicht mehr ausfindig zu machen, welcher Vorrat zu welchem Zeitpunkt geliefert ist? Aufkleber mit Bestellnummer, Logo und Liefertermin können Enttäuschungen vermeiden.

Weitere Optionen? Ein Lieferant kann ein Pfandrecht an Vorräten oder Schuldnern vereinbaren oder vom Kunden verlangen, sich als Privatperson für die Rechnungen der entsprechenden neuen Lieferungen zu verbürgen. Ein Mittelweg, wobei die Risiken von den Parteien geteilt werden.