Rentenverluste nach Entlassung

Die Auswirkungen der Entlassungen

Wenn eine Arbeitsvertrag endet, wissen viele Arbeitnehmer wohl welche direkten Folgen dies für ihr Einkommen hat. Woran allerdings nicht immer gedacht wird ist, dass eine Entlassung auch für Rentenansprüche wichtige Konsequenzen haben kann, einschließlich des Verlustes an weiterem Rentenaufbau und des Verfallens von risikobasierten Versicherungsrenten.

Das Rentengesetz

Artikel 1 des Rentengesetzes definiert Renten als Altersrente, Invalidenrente oder Hinterbliebenenrente wie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Die Praxis zeigt, dass die Rentenkasse für eine Altersrente zugunsten von Mitarbeitern sorgt, eine Hinterbliebenenrente zugunsten des Partners und / oder eine Waisenrente zugunsten der Waisen des Arbeitnehmers und Beitragsbefreiung bei Invalidität. Eventuell ist es auch noch möglich, dass eine Rentenkasse für eine Invalidenrente in Form einer Ergänzung an die Sozial Hilfe nach dem Gesetz für Arbeit und Einkommen sorgt, wie zum Beispiel eine Rente nach der Einkommensregelung für voll Erwerbsunfähige.

Risikobasierte Versicherung

Die Invalidenrente und Beitragsbefreiung bei Invalidität sind auf Risikobasis versichert. Das bedeutet, dass man nur Recht auf eine solche Rente hat, wenn das Risiko während der Beschäftigung aufgetreten ist. Wenn der Arbeitsvertrag beendet wird, endet auch die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers und damit auch die Deckung. Auch die Partnerrente kann auf Risikobasis versichert sein. In diesem Fall wird die Rente nur gezahlt, wenn der Arbeitnehmer während seines Dienstverhältnisses stirbt.

Der Erhalt der Rentenansprüche

Artikel 55 des Rentengesetzes gewährleistet, dass der Arbeitnehmer bei Beendigung der Mitgliedschaft in der Rentenkasse die Ansprüche auf eine (verhältnismäßig) festgesetzte Rente behält. Der Grund für die Beendigung der Mitgliedschaft ist für die Anwendung dieses Artikels nicht relevant. Auch bei einer fristlosen Kündigung bleiben diese Rechte also gewährleistet.

Der Erhalt der Partnerrente

Wenn die Rentenkasse eine risikobasierte Partnerrente vorsieht, dann verfügt Artikel 55 Absatz 5 des Rentengesetzes, dass die Deckung dieser Partnerrente aufrecht erhalten bleiben muss, während des Zeitraums in dem der Arbeitnehmer Arbeitslosengeld erhält. Die Höhe dieser Rente wird auf Grundlage dieses Artikels bestimmt.

Die Beendigung der Mitgliedschaft

Beendigung der Mitgliedschaft durch beispielsweise Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ergibt Möglichkeiten, die in den Artikeln 54 und 71 des Rentengesetzes geregelt sind. Artikel 54 des

Rentengesetzes bietet dem Mitarbeiter die Möglichkeit um die Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis fortzusetzen. Artikel 71 gewährleistet das gesetzlich festgelegte Recht auf Wertübertragung. Letzteres bedeutet, dass der Wert der aufgebauten Rente in die Rentenkasse des neuen Arbeitgebers übertragen werden kann.

Die Folgen der Beendigung der Mitgliedschaft

Basierend auf zuvor genannte Aspekte, bedeutet dies, dass sich zwischen der Beendigung der Mitgliedschaft in der Rentenkasse und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Menge an Ihrem Rentenaufbau verändern kann. Dies ist vor allem davon abhängig, wie Ihre Rente aufgebaut ist und ob diese risikobasiert oder aufbaubasiert ist. Für einige Situationen ist der Kündigungsgrund nicht wichtig aber in anderen Situationen wohl (zum Beispiel wenn Sie arbeitslos sind und der Rentenaufbau fortgesetzt wird – wobei Sie dann wohl Recht auf Arbeitslosengeld haben müssen). Bevor Sie einen Feststellungsvereinbarung treffen oder wenn Sie vor die Frage gestellt werden ob Sie eine fristlose Kündigung anfechten wollen oder nicht, ist es wichtig um auch Ihre Rentenkasse zu fragen worauf Sie Recht haben und auf welcher Basis.

Berufung ... was ist mit dem Rentenverlust?

In diesem Zusammenhang bietet das neue Gesetzt für Arbeit und Sicherheit Möglichkeiten, die eine Berufung gegen das Auflösen eines Arbeitsvertrages regelt. Im Übrigen hat eine Kündigung durch den Arbeitgeber unmittelbare Auswirkungen auf Grundlage von 7: 683 Absatz 1 Zivilgesetzbuch. Für die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers und die Rentenkasse bedeutet diese unmittelbare Auswirkung, dass die Mitgliedschaft beendet wird, der Arbeitnehmer durch die Rentenkasse als ehemaliges Mitglied angesehen wird und da Mitglied nach Artikel 55 des Rentengesetzes proportionale Ansprüche verliehen werden.

Wiederherstellung des Arbeitsvertrages

Unter dem Gesetz für Arbeit und Sicherheit können Sie in der Berufung einen Arbeitsvertrag widerherstellen lassen. Es ist dann an dem Richter gelegen um Ihrem Gesuch nachzukommen und so ja, um zu schauen zu welchem Moment der Arbeitsvertrag widerhergestellt werden soll. Liegt dieser Zeitpunkt in der Vergangenheit oder in der Gegenwart. Ihr Anspruch auf Rente kann hierfür ein gutes Argument sein.

Vorsorgen

Im Gesetz ist außerdem geregelt, dass der Richter in solchen Fällen „Vorsorgemaßnahmen treffen kann“. Der Richter kann also eine Regelung treffen, die Ihre Rentenansprüche sicherstellen. Hieraus ergibt sich wie wichtig es ist, dass Sie in solchen Situationen kompetente Hilfe haben, sodass alle Folgen einer Kündigung berücksichtigt werden und keine wichtigen Aspekte vergessen werden.

Haben Sie (möglicherweise) mit einer Kündigung zu tun und wollen Sie Rat, nicht nur auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, sondern auch auf dem Gebiet des Rentenrechts, dann nehmen Sie bitte Kontakt auf mit unserer Anwältin Suzanne van Dijsseldonk. Alle möglichen Folgen Ihrer Situation und die Möglichkeiten, die Sie haben, werden mit Ihnen besprochen, so dass Sie eine gut überlegte Entscheidung treffen können, eine Feststellungsvereinbarung zu unterschreiben oder eine Kündigung an zu fechten.

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