Studienkostenklausel

Eine Studienkostenklausel ist eine Klausel die bestimmt, dass wenn ein Arbeitgeber die Bildungskosten für einen Arbeitnehmer übernimmt, dieser die Kosten an den Arbeitgeber zurückzahlen muss. Der Hohe Rat hat schon vor langer Zeit bestimmt, welche Kriterien erfüllt sein müssen, wenn eine Studienkostenklausel gültig sein will.

Die Kriterien des Hohen Rates

Es muss deutlich geregelten sein, wie lange der Arbeitnehmer von der Weiterbildung bezahlt durch den Arbeitgeber profitiert. Außerdem muss die Rückzahlungsverpflichtung auf einer leitenden Skala beruhen. Dies beinhaltet, dass (wie gebräuchlich) im ersten Jahr 100% der Kosten zurückgezahlt werden muss. Im Laufe der Zeit verringert sich jedoch die Prozentzahl, bis nichts mehr zum Zurückzahlen überbleibt.

Diskussionen

Oft entstehen durch das Anhängsel "Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Initiative des Arbeitnehmer" Diskussionen. Wann liegt die Initiative beim Arbeitgeber und wann beim Arbeitnehmer? Es sind viele Situationen denkbar, die sich in der Grauzone zwischen diesen zwei Möglichkeiten bewegen. Deshalb muss die Rechtssprechung mehr Deutlichkeit geben.

Am 8. September hat der Gerichtshof Arnhem-Leeuwarden einen Rechtsspruch ausgesprochen, den ich gerne besprechen will.

Der Inhalt der Klausel

Es ging um eine Arbeitnehmerin, die kurz nach ihrem Dienstantritt eine Weiterbildung begann und diesbezüglich eine Studienkostenklausel mit Ihrem Arbeitgeber abgesprochen hat. In dieser Klausel stand, dass die die Studienkostenklausel zurückbezahlen müsse, falls Sie das Arbeitsverhältnis beendet. Diese Rückzahlungspflicht endet 3 Jahre nach Abschluss der Weiterbildung. Pro Jahr sollten 1/3 der Kosten zurückbezahlt werden.

Die Umstände

Die Arbeitnehmerin arbeitete auf Basis eines Zeitvertrages der 2011 enden sollte, falls sie nicht auf eine Weiterführung bestanden hätte. Der Arbeitnehmerin verlängerte den Vertrag nicht. Der Arbeitgeber argumentierte, dass deshalb das Arbeitsverhältnis auf Initiative des Arbeitnehmer beendet wurde und deshalb die Studienkosten zurückgezahlt werden müssten. Die Arbeitnehmer war hiermit nicht einverstanden.

Wie interpretieren?

Das Gericht guckt sowohl nach der Formulierung der Studienkostenklausel, als auch nach der Intention der Parteien bei der Absprache. Das Gericht nahm an, dass die Arbeitnehmerin die Konsequenzen der Absprache nicht begriffen habe. Sie ging davon aus, dass sie selber kündigen müsse und nicht, dass für den Eintritt der Klausel schon ein Verneinen der Verlängerung ausreichen sei. Der Gerichtshof war sich mit dem Arbeitgeber einig, dass dies zwar nicht so in der Studienkostenklausel stand, aber dies aus der Auslegung des Vertrages hervorging.

Undeutlichkeit auf Kosten des Arbeitgebers

Das diesbezüglich Diskussionen entstehen, ist das Risiko des Arbeitgebers.
Er ist die professionelle Partei und falls er etwas anderes anstreben wollte, muss er dies in die Studienkostenklausel schreiben. Da er dies nicht getan hat und es annehmbar ist, dass die Arbeitgeberin etwas anderes darunter verstanden hat, muss sie die Kosten nicht zurückzahlen.

Hilfe nötig?

Möchten Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Studienkostenklausel absprechen, ist es wichtig, dass nicht nur der Inhalt sondern auch das Ziel juristisch gesehen deutlich ist und keinen Raum für Diskussionen lässt. Sie sollten sich als Arbeitgeber nicht sträuben einen Berater einzuschalten. Haben Sie diesbezüglich Fragen, dann sollten Sie Kontakt mit mr. Suzanne van Suzanne van Dijsseldonk aufnehmen. Sind die Arbeitnehmer und haben eine Diskussion bezüglich der Interpretation der Studienkostenklausel am Laufen können Sie diesbezüglich auch immer freibleibend Informationen erfragen.