Urteils

Wenn der Richter ein Urteil fällt, kann dieses in der Regel angefochten werden. Wenn (eine der) Parteien Einspruch einlegt, bleibt das Urteil widerruflich; zu einem späteren Zeitpunkt kann festgestellt werden, dass das Urteil nicht (vollständig) korrekt war.
Rechtskraft
Ab dem Moment, in dem die Einspruchsfrist verlaufen ist oder der letzte Einspruch ohne Erfolg erhoben wurde, ist das Urteil unwiderruflich. In diesem Moment wird das Urteil rechtskräftig.
Wenn ein Urteil rechtskräftig ist, ist es die (neue) rechtliche Wirklichkeit geworden. In diesem Fall muss dem Urteil jederzeit und korrekt nachgekommen werden.
Wenn ein Urteil rechtskräftig wird, kann das weitreichende Folgen haben. Es kommt sogar regelmäßig vor, dass ein rechtkräftiges Urteil nachweislich im Widerspruch steht mit der tatsächlichen Wahrheit. Dies kommt zum Beispiel vor, wenn jemand keinen Widerspruch gegen ein zu Unrecht eingereichte Forderung einlegt und dann keinen Einspruch, jedenfalls nicht rechtzeitig, einlegt gegen das Versäumnisurteil, worin die unberechtigte Forderung zugesprochen worden ist.
Der Gesetzgeber hat für solche Fälle die (harte) Wahl getroffen, dass die Rechtssicherheit über die tatsächliche Wahrheit herrscht.
Bestandskraft
In einem Urteil weist der Richter nicht nur Forderung zu oder ab, sondern motiviert auch wie er zu einem bestimmten Entschluss gekommen ist.
In vielen Fällen wird der Richter erklären, was er über die Rechtsverhältnisses der Parteien denkt; welcher Vertrag zwischen ihnen von Kraft war und was dieser besagt oder welches schadensverursachende Ereignis aufgetreten ist und was die Konsequenzen hiervon sind.
Wenn kein Einspruch gegen dieses Urteil eingelegt wird, erlangt diese Urteil Bestandskraft. In diesem Fall kann zu einem späteren Zeitpunkt - auch in anderen Verfahren - nicht mehr auf dieses Urteil zurück gekommen werden.
Wenn eine Partei einverstanden ist mit der Tatsache, dass sie durch das Gericht zu einem bestimmten Betrag verurteilt wurde, aber nicht mit der Begründung des Richters, so kann es unter Umständen sinnvoll sein, Einspruch einzulegen, um zu verhindern, dass das Urteil Bestandskraft erlangt und Richter in allen weiteren Verfahren gebunden sind an die durch den Richter festgestellten Rechtsverhältnisse.