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Feststellungsvereinbarung

Das Ergebnis eines (gerichtlichen) Prozesses kann oft vorab nur schlecht eingeschätzt werden. Dies kann mehrere Ursachen haben. Zuerst ist es oft nicht einzuschätzen, was die Gegenpartei anführt. Dadurch entsteht oft Undeutlichkeit bezüglich der Beweislast und der Beweismittel die vorliegen. Des weiteren ist es oft schwer um (gut) einzuschätzen, wie der Richter bestimmte Argumente beurteilen wird. Wenn es um Streitigkeiten geht, welche in der Vergangenheit passiert sind, kann auch der Zeitverlauf einen komplizierenden Faktor darstellen. Das Prozessieren bringt deshalb auch bezüglich der genannten Punkte Risikos mit sich mit.

Die Feststellungsvereinbarung

Wenn die Parteien zu einer Schlichtung kommen, möchten sie den Streit im Allgemeinen definitiv beenden. Meistens wollen die Parteien vorbeugen, dass eine der Parteien auf die vorher gemachten Absprachen zurück kommt. Um die Chance diesbezüglich zu verkleinern, werden die gemachten Absprachen in einer Feststellungsvereinbarung festgehalten. Eine Feststellungsvereinbarung ist ein spezielles, im Gesetz aufgezähltes Übereinkommen. Der Gesetzgeber hat die Feststellungsvereinbarung speziell kreiert zur Beendigung und Vorbeugung von Streitigkeiten und Auseinandersetzungen. Das bedeutet, dass Parteien keine Feststellungsvereinbarung abschließen können, wenn sie eine bestimmte Unsicherheit und Auseinandersetzung nicht abschließen wollen. Die Unsicherheit und die Streitigkeit, welche durch eine Feststellungsvereinbarung gelöst werden soll, muss Bezug zu den zwischen Parteien geltenden Absprachen haben. Dies ist eine Norm, die breiter ausgelegt ist, als die zwischen den Partien gültigen Rechtsverhältnisse. In einer Feststellungsvereinbarung können Parteien nämlich auch absprechen, dass zwischen ihnen keine Rechtsverhältnisse bestehen.

Die Folgen der Feststellungsvereinbarung

Die Parteien kreieren mit einer Feststellungsvereinbarung ein neues, zwischen Ihnen bestehendes Verhältnis. Die Parteien sind auch an dieses neue Verhältnis gebunden, wenn im Nachhinein deutlich wird, dass der alte Rechtszustand günstiger war. Sie können also nicht das alte Übereinkommen neu aufleben lassen, wenn sie durch die Feststellungsvereinbarung in eine ungünstigere Position gekommen sind.

Berufung auf Fehlerhaftigkeit

Wenn jemand durch eine falsche Auflistung der Fakten einen Vertrag geschlossen hat, kann er unter Umständen den Vertrag durch eine Berufung auf Fehlerhaftigkeit auflösen (Artikel 6:228 BW). Im

Allgemeinen wird ein Richter die Bitte um eine Feststellungsvereinbarung aufzulösen sehr kritisch beurteilen. Speziell wenn die Berufung sich auf die Fehlerhaftigkeit bezieht, die Urspruch der Unsicherheit und des Zweifels war, wird eine Berufung auf Fehlerhaftigkeit nicht honoriert.

Zwingendes Recht

Das typische an einer Feststellungsvereinbarung ist, dass Parteien in dieser Absprachen machen können, die von zwingendem Recht abweichen. Der Hintergrund hiervon ist, dass eine Feststellungsvereinbarung probiert Sicherheit zu geben. Diese Sicherheit würde nicht entstehen, wenn es im Nachhinein Diskussionen über mögliche Streitigkeiten mit zwingendem Recht gibt. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen bezüglich dieser Regel: zum Ersten ist diese Möglichkeit auf Vereinbarungen und Entscheidung bezüglich Fragen vermögensrechtlicher Art begrenzt. Dies ist ebenfalls der Fall, wenn die Vereinbarung/ Entscheidung (lesen als: die Lösung/der Ausweg) von vermögensrechtlicher Art ist, die Tatsachen der Unsicherheit über den Streitpunkt dies jedoch nicht waren. Zum Zweiten darf die Feststellungsvereinbarung nicht in Streitigkeit mit zwingendem Recht vereinbart werden, wenn der Inhalt oder die Folgen in Streitigkeit mit der allgemeinen Moral oder der öffentlichen Ordnung kommen könnten.

Finale Tilgung

Es ist üblich, dass sich Parteien ausdrücklich zu einer finalen Tilgung entschließen, sobald die gemachten Absprachen korrekt ausgeführt wurden. Eine finale Tilgung beinhaltet, dass der Arbeitgeber und Arbeitnehmer festlegen, dass sie nichts mehr voneinander zu fordern haben. So eine finale Tilgungsklausel ist jedoch nicht absolut. Sie sollten deshalb die Feststellungsvereinbarung und die Klausel der finalen Tilgung so sorgfältig wie möglich beschreiben.

Eine Feststellungsvereinbarung aufbrechen

Manchmal gibt es gesetzliche Möglichkeiten um eine Feststellungsvereinbarung aufzubrechen, auch wenn der Gesetzgeber diese Möglichkeit drastisch begrenzt hat. Denken Sie an die Möglichkeit einer Auflösung der Vereinbarung wegen Betrug, Fehlerhaftigkeit oder dem Missbrauch von Umständen. Die Auflösung der Feststellungsvereinbarung kann auch gefordert werden, sobald eine der Parteien seinen Verpflichtungen aus der Feststellungsvereinbarung nicht nachkommt. Es ist gesetzlich erlaubt in einer Feststellungsvereinbarung festzulegen, dass die Möglichkeit der Auflösung oder Verrechnung ausgeschlossen wird. Seien Sie jedoch mit dieser Möglichkeit vorsichtig. Als Vertragspartei sollten Sie sich der Sachlage sicher sein, sobald Sie dies vorschlagen oder akzeptieren.

Weitere Informationen

Eine Feststellungsvereinbarung ist Maßarbeit. Unsere Anwälte helfen Ihnen gerne mit Ihren Fragen bezüglich des Aufstellen einer Feststellungsvereinbarung. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.