Zivilrechtliche Verkehrshaftung

Verkehrsstrafrecht und dem verwaltungsrechtlichen Verkehrsrecht ist das Verkehrsrecht auch im zivilen Recht geregelt. Manche Regeln sind auch sowohl für das Zivilrecht, als auch für das Strafrecht von Wichtigkeit.

Im Reglement Verkehrsregeln und Verkehrszeichen (RVV) sind verschiedene Regeln aufgenommen um den Verkehr geordnet ablaufen zu lassen. Es kann in diesem Zusammenhang nach Artikel 15 RVV verwiesen werden. An Kreuzungen müssen Fahrer entgegenkommende, nach rechts abbiegende Fahrer Vorfahrt gewähren.

Wenn ein Fahrer die Vorfahrt missachtet, führt das auf Grund von Artikel 92 RVV zu einem Straftatbestand. Ein Fahrer kann hierfür bestraft werden. Die maximale Strafe hierfür kann ein Führerscheinentzug für bis zu zwei Jahre sein. Diese Strafe wird jedoch nur in ernsten Fällen auferlegt.

Wenn ein Fahrer die Vorfahrtsregel missachtet und hierdurch ein Unfall entsteht, ist nicht nur Sprache von einem Straftatbestand, sondern auch von einer unerlaubten Handlung innerhalb des Zivilrechts.

Wenn der Vorfahrtsberechtigte von dem Unfall zu schnell gefahren ist, wird eine Diskussion über die Haftungsfrage des Unfalles entstehen. Dies ist ein Beispiel der zivilrechtlichen Verkehrshaftung.

Bert Kabel beschäftigt sich als Verkehrsrechtanwalt sowohl mit zivilrechtlicher Verkehrshaftung, dem Verkehrsstrafrecht und dem verwaltungsrechtlichen Verkehrsrecht. Besonders in Sachverhalten, bei denen innerhalb der Haftungsfrage eine Überlappung zwischen dem Verkehrsstrafrecht und dem zivilen Strafrecht stattfindet, ist es von Wichtigkeit, von beiden rechtsgebieten Kenntnis zu haben.

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