Untersuchung nach der Fahrtauglichkeit

Nachdem ein Fahrer eines Motorfahrzeuges unter Einfluss von Alkohol gefahren ist, teilt die Polizei dies an das CBR mit. Das CBR wird dann an Hand der Regelung Maßnahmen Fahrtauglichkeit und Fähigkeit gucken, welche Maßnahmen an den Fahrer aufgelegt werden.

Eine der Maßnahmen, die das CBR auflegen kann, ist eine Untersuchung der Fahrtauglichkeit. In Artikel 23 der Regelung Maßnahmen Fahrtauglichkeit und Fähigkeit ist definiert, wann das CBR eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung auferlegen darf. Das CBR darf diese Untersuchung auferlegen, wenn:

  • Der Alkoholgehalt von seinem Atem bei Untersuchung gleich oder höher ist, als 785 Mikrogramm Alkohol pro ausgeatmetem Liter Luft; oder
  • Der Alkoholgehalt von seinem Blut bei Untersuchung gleich oder höher ist, als 1,8 Milligramm Alkohol pro Liter Blut.
  • Bei anfangenden Fahrern liegen die erlaubten Alkoholgehalt im Atem oder dem Blut niedriger, nämlich 570 ug/l beziehungsweise 1,3 Promille.
  • Der Fahrer innerhalb einer Periode von 5 Jahren mindestens drei Mal Verhört wurde oder das Vermuten besteht, dass er unter dem Einfluss von Alkohol gefahren ist, wobei bei einer der Untersuchungen der Alkoholgehalt im Atem oder dem Blut höher als 88 ug/l beziehungsweise 0,2 Promille liegt, eine dieser Handlungen als anfangender Fahrer geschehen ist, oder der Fahrer mindestens einmal die Atemuntersuchung verweigert hat
  • Der Fahrer nicht in Frage kommt für einen EMA-Kurs.

Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung ist eine psychiatrische Untersuchung. Die Untersuchung nach der Fahrtauglichkeit beinhaltet drei Teildiagnosen. Eine Blutuntersuchung, eine körperliche Untersuchung und eine psychiatrische Untersuchung.

Nach dieser Untersuchung können drei Diagnosen aufgestellt werden. Die Diagnose des Alkoholmissbrauchs, Alkoholsucht nach Maßstab der DSM IV-Kriterien und Alkoholmissbrauch im breiten Sinn.

Der für das CBR untersuchende Psychiater stellt den Alkoholmissbrauch im breiten Sinn schnell fest. Neben dem Anhalten wegen dem Fahren unter Einfluss von Alkohol ist wenig extra nötig, um diese Diagnose zu stellen. In der Praxis werden 80-90% der untersuchten Fahrer nach diesem Urteil diagnostiziert. Deshalb ist es wichtig, die Untersuchung nach der Fahrtauglichkeit nicht zu unterschätzen.

Ihre Anwälte

Unsere Erfolge

Anverwandter Blog