Beschwindelte Brauerei geschützt

Brauereien finanzieren häufig die Einrichtungen und Getränke- bzw.

Brauereien finanzieren häufig die Einrichtungen und Getränke- bzw. Zapfanlagen von Kneipen, die ihre Getränke ausschenken, um diese Investition dann daraufhin im Laufe der Jahre allmählich zurückzuverdienen. Wenn der Gaststättenunternehmer dann zu gegebenem Zeitpunkt verkaufen möchte oder der Laden nicht mehr so gut läuft, muss die Brauerei manchmal die Zeche zahlen.

Es wandte sich eine Brauerei an mich, mit der Meldung, ein Gaststättenunternehmer wolle sein Unternehmen an jemanden weiterverkaufen, der anschließend auf eine andere Brauerei umsteigen würde. Die Zahlung blieb aus, schlimmer noch, der Brauerei wurde allerhand Quatsch aufgetischt, womit sie hingehalten wurde, während große Rechnungen für unbezahltes Bier ausstanden.

Die Bankguthaben des ausscheidenden Gaststättenunternehmers wurden schnellstens von mir gepfändet. Gerade noch zur rechten Zeit, denn dieser hatte kurz davor die Kaufsumme erhalten und einen Teil davon bereits spendiert. Auch das Inventar wurde gepfändet und die Kneipe ließ sich so nicht einfach auf den Käufer übertragen. Der Schuldner wollte daher jetzt wohl liebend gerne über eine schnelle Lösung beratschlagen. Nachdem ich die Sache während der Sommerferien meines Mandanten mit der Gegenpartei besprochen hatte, habe ich – nach telefonischer Einwilligung durch meinen Mandanten – vor Ort in meiner Kanzlei mit der Gegenpartei einen Deal gemacht, diesen zu Papier gebracht, ihn unterzeichnen lassen und die Bank darüber informiert, dass der Saldo des Bankkontos auf mein Drittgeldkonto überwiesen werden solle; daraufhin wurden sofort sämtliche Pfändungen aufgehoben. Zwei Tage später würde die Brauerei leer ausgegangen sein. Ein schönes Beispiel dafür, wie schnelles juristisches Zuschlagen und eine pragmatische Vereinbarung in Bezug auf einen gütlichen Vergleich Hand in Hand gehen.

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